- Ein Strafverfahren gliedert sich in drei Hauptphasen: Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren
- Beschuldigte haben von Anfang an das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen
- Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach dem Ermittlungsverfahren über Anklage oder Einstellung
- Nicht jedes Strafverfahren endet vor Gericht: Viele Fälle werden eingestellt oder per Strafbefehl erledigt
- Gegen Urteile können Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden
Was genau ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist in den §§ 407 bis 412 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt und stellt ein sogenanntes summarisches Verfahren dar. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht eine Verurteilung, und der Richter entscheidet allein auf Grundlage der Akten, ohne dass der Beschuldigte angehört wird oder eine öffentliche Verhandlung stattfindet.
Aus Sicht der Justiz ist der Strafbefehl ein Mittel zur Verfahrensbeschleunigung. Er entlastet die Gerichte und ermöglicht eine zügige Erledigung bei Delikten, die als weniger schwerwiegend eingestuft werden. Für den Betroffenen hat er jedoch dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil mit allen Konsequenzen.
Wann kommt ein Strafbefehl zum Einsatz?
Das Strafbefehlsverfahren ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- Es muss sich um ein Vergehen handeln (keine Verbrechen wie Mord, Raub oder schwere Körperverletzung).
- Die Staatsanwaltschaft hält eine Hauptverhandlung für entbehrlich. Sie geht also davon aus, dass der Sachverhalt klar ist.
- Zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht).
Typische Delikte, die per Strafbefehl geahndet werden, sind Ladendiebstahl, einfache Körperverletzung, Betrug, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Beleidigung. Aber auch komplexere Wirtschaftsstrafverfahren können im Strafbefehlsweg enden, wenn die Staatsanwaltschaft den Fall als hinreichend aufgeklärt betrachtet.
Welche Strafen können im Strafbefehl verhängt werden?
Der Gesetzgeber begrenzt die möglichen Rechtsfolgen im Strafbefehl. Zulässig sind unter anderem Geldstrafen (die häufigste Sanktion, bemessen in Tagessätzen), Fahrverbote bis zu sechs Monaten, der Entzug der Fahrerlaubnis, die Verwarnung mit Strafvorbehalt sowie Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr (allerdings nur, wenn der Angeklagte einen Verteidiger hat). Freiheitsstrafen ohne Bewährung können im Strafbefehl hingegen nicht verhängt werden.
Ein Beispiel: Bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille kann der Strafbefehl auf 30 Tagessätze Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate lauten. Bei einem Ladendiebstahl über einen geringen Wert sind häufig 15 bis 30 Tagessätze üblich. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen des Verurteilten; ein Tagessatz entspricht in der Regel einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens.

Brian Härtlein Ihr starker Partner im Strafrecht in Nürnberg
Wenn Sie wegen eines Strafrechtsdeliktes angeklagt sind oder selbst Opfer einer solchen Tat wurden, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassender Expertise und engagierter Unterstützung zur Seite.
Lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen und die beste Lösung für Ihren Fall finden.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Nach Zustellung des Strafbefehls läuft eine Frist von zwei Wochen. In dieser Zeit können Sie schriftlich Einspruch beim zuständigen Amtsgericht einlegen. Dafür genügt ein einfaches Schreiben und eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Was nach dem Einspruch passiert: Das Gericht beraumt eine reguläre Hauptverhandlung an. Der Fall wird nun wie ein normales Strafverfahren verhandelt – mit Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung und mündlicher Verhandlung. Wichtig zu wissen: Das Gericht ist dabei nicht an die Strafe aus dem Strafbefehl gebunden. Das Ergebnis kann milder, aber theoretisch auch härter ausfallen.
Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl nach Ablauf der zwei Wochen rechtskräftig. Er steht einem Urteil dann vollständig gleich, mit Eintrag im Bundeszentralregister, möglichen Folgen für das Führungszeugnis und allen weiteren Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung.
Folgen eines rechtskräftigen Strafbefehls
Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite: Ein rechtskräftiger Strafbefehl ist eine Vorstrafe. Die konkreten Auswirkungen betreffen mehrere Lebensbereiche. Im Bundeszentralregister wird jede Verurteilung erfasst, und je nach Strafhöhe erscheint sie auch im Führungszeugnis. Geldstrafen über 90 Tagessätze werden dort immer eingetragen. Im beruflichen Bereich können Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen, und bestimmte Berufe (z. B. im öffentlichen Dienst, als Rechtsanwalt oder im Finanzsektor) setzen Straffreiheit voraus. Auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für ausländische Staatsangehörige und Auswirkungen auf Waffenbesitzkarten oder Jagdscheine sind möglich.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Die Entscheidung, ob Einspruch sinnvoll ist, gehört zu den wichtigsten, die Betroffene nach Erhalt eines Strafbefehls treffen müssen. Diese Entscheidung sollten Sie niemals ohne anwaltliche Beratung treffen und zwar aus mehreren Gründen.
Ein Fachanwalt für Strafrecht oder erfahrener Strafverteidiger kann zunächst die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, ob die Beweise für eine Verurteilung tatsächlich ausreichen. Oft zeigen sich erst bei der Akteneinsicht Schwächen in der Beweislage, Verfahrensfehler oder fehlende Ermittlungen, die im Strafbefehlsverfahren übergangen wurden.
Darüber hinaus kann ein Anwalt die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einschätzen. In manchen Fällen ist ein Einspruch die beste Strategie (etwa wenn ein Freispruch erreichbar ist oder die Strafe deutlich reduziert werden kann). In anderen Fällen kann ein Einspruch sogar kontraproduktiv sein, wenn das Risiko einer höheren Strafe in der Hauptverhandlung besteht. Diese Abwägung erfordert Erfahrung und Fachkenntnis.
Auch ein beschränkter Einspruch (nur gegen die Rechtsfolgen, nicht gegen den Schuldspruch) kann eine kluge Strategie sein, um etwa die Tagessatzhöhe zu korrigieren oder ein Fahrverbot abzuwenden. Zudem gibt es nach Einspruch häufig Spielraum für eine Verfahrenseinstellung nach § 153 oder § 153a StPO (gegen Auflage), was bedeutet, dass der Betroffene am Ende ohne Vorstrafe aus dem Verfahren hervorgeht. Diese Möglichkeit wird ohne anwaltliche Verhandlungsführung selten erreicht.
Die Kosten für einen Strafverteidiger liegen bei einer Erstberatung zwischen 150 und 300 Euro. Für die vollständige Vertretung im Einspruchsverfahren sollten Sie je nach Aufwand mit 1.000 bis 5.000 Euro rechnen. Eine Investition, die sich angesichts drohender Vorstrafen, Führungszeugnis-Einträge und beruflicher Konsequenzen in den meisten Fällen mehr als lohnt.
Fazit: Nehmen Sie einen Strafbefehl niemals auf die leichte Schulter
Ein Strafbefehl ist kein Bußgeldbescheid und kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafrechtliche Verurteilung mit realen Konsequenzen für Ihren Beruf, Ihr Führungszeugnis und Ihre Zukunft. Die 14-tägige Einspruchsfrist ist kurz und unwiderruflich. Handeln Sie daher sofort: Lassen Sie den Strafbefehl von einem erfahrenen Strafverteidiger prüfen, bevor Sie entscheiden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihre Situation treffen.


