Rechtsgebiete
ARBEITSRECHT
Wir vertreten und beraten Sie bei Kündigungen, Abmahnungen und bei Fragen rund um die Abfindung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Geschäftsführer werden bei uns umfassend arbeitsrechtlich beraten. Durch eine Beratung im Vorfeld können potenzielle Fehler vermieden werden und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt werden.
ERBRECHT
Vordenken ist besser als Nachdenken. Regeln Sie frühzeitig Ihren Nachlass, damit im Erbfall all Ihren Wünschen entsprochen wird. Denken Sie daran, es ist Ihr letzter Wille. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten, damit all Ihre Wünsche im Testament berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ein Erbfall kann ansonsten den Familienfrieden nachhaltig stören und sorgt für Ungewissheit. Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn ein Angehöriger verstorben ist und sich nun allerhand Fragen aufdrängen. Von der Beantragung eines Erbscheins bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder Erbauseinandersetzung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
FAMILIENRECHT
Familiäre Konflikte sind oft emotionsgeladen. Wir behalten für Sie einen klaren Kopf. Egal, ob eine Trennung bevorsteht oder Sie sich bereits getrennt haben und eine Scheidung ansteht. Wir beraten Sie hinsichtlich aller Trennungsfolgen wie Trennungs-, Ehegatten- oder Kindesunterhalt, aber Umgangsregelungen oder der Zugewinnausgleich werden von uns mitabgedeckt. Eine Trennung ist nie leicht, wir stehen an Ihrer Seite und beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Familie.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Sie wurden geblitzt oder es wird Ihnen Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen.
Bußgeldbescheide und Strafbefehle im Verkehrsrecht sind häufig fehlerhaft. Ausgesprochene Fahrverbote werden oft vorschnell verhängt, eine Prüfung lohnt sich! Gegen einen Bußgeldbescheid und Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, sonst wird dieser rechtskräftig. Lassen Sie sich im Vorfeld beraten und wir zeigen Ihnen auf, ob sich ein Einspruch lohnt.
Strafrecht
„Wer Strafverteidigung betreibt, muss mit dem notwendigen Engagement in den Konflikt mit dem Staat treten. Die Unschuldsvermutung muss gegenüber den Strafanspruch des Staates verteidigt werden. Wer diesen Konflikt nicht bereit ist auszutragen, kann kein Strafverteidiger sein!“
Vom Ermittlungsverfahren über den Strafbefehl bis hin zur Anklageschrift stehen wir Ihnen sowohl als Wahl- und Pflichtverteidiger zur Seite. Eine effiziente Strafverteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Hier werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Jeder Fall wird individuell betrachtet, für jeden Fall gibt es die richtige Strategie.
Rechtsanwalt Härtlein vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Insbesondere in den Bereichen des Betäubungsmittelrechts, Steuerstrafverfahren, Steuerhinterziehung, Kapitalverbrechen (Mord & Totschlag), Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug und Raub.
Gerne vertreten wir Sie auch als Opfer beziehungsweise als Geschädigter in einem Strafverfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ob Steuerplanung, Abwehr von Steuernachforderungen oder Vertretung in Steuerstrafverfahren – wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei allen steuerrechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei Groß Härtlein steht Ihnen mit tiefgreifendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir helfen Ihnen, rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden konsequent durchzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten sicher und effizient zu regeln.
VERKEHRSRECHT
Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall gerne an uns. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Verkehrsrecht, sowohl auf Seiten der Versicherung als auch auf Seiten der Geschädigten wissen wir genau, worauf es ankommt. Durch unsere langandauernde Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Kfz-Werkstätten beraten wir Sie auf höchstem Niveau. Durch uns erhalten Sie die Möglichkeit mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu verhandeln.
VERSICHERUNGSRECHT
Sie haben einen Schadensfall und wissen nicht mit den unzähligen Versicherungsformulare umzugehen? Sie haben eine Ablehnung seitens Ihrer Versicherung erhalten?
Wir unterstützen Sie bei der Regulierung mit Ihrer eigenen oder mit der fremden eintrittspflichtigen Versicherung. Durch den geführten Fachanwaltstitel von Frau Rechtsanwältin Groß ist die Kanzlei hier bestens aufgestellt und durch jährliche Schulungen auf dem aktuellen Stand. Oft bedeutet die ablehnende Haltung der Versicherung eine existenzbedrohende Situation für Sie als Versicherungsnehmer, weshalb wir Ihnen anraten sich schnellstmöglich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Unabhängig davon, ob es sich um Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Hausrat-, Wohngebäudeversicherung handelt, geben wir Ihnen eine erste Einschätzung ab.
ZIVILRECHT
Es werden täglich Verträge geschlossen. Wir unterstützen Sie bereits bei der Vertragsgestaltung als auch bei einer späteren Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Die Privatautonomie ermöglicht den Vertragsparteien eine weitestgehende freie Vertragsgestaltung, welche wir zu Ihrem Vorteil nutzen. Profitieren Sie jetzt von uns als erfahrene Vertragsanwälte.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie das Forderungsmanagement. Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Forderungseintreibung ist es uns möglich sämtliche Mittel der Zwangsvollstreckung für Sie zielorientiert auszuschöpfen.