Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg
Die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein verteidigt Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen
Frühzeitige anwaltliche Hilfe im Ermittlungsverfahren
Fachanwälte haben einen 120 Stunden umfassenden, themenspezifischen Lehrgang absolviert und eine mehrjährige praktische Berufserfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet. Diese Qualifikation ist insbesondere im Strafrecht von zentraler Bedeutung, da eine mangelhafte Verteidigung schwerwiegende Nachteile für den Mandanten haben kann.
Mandantenstimmen
Verteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren nimmt seinen Anfang, wenn die Ermittlungsbehörden erfahren, dass sich eine Straftat ereignet hat. Bereits in diesem Verfahrensstadium gibt es für Sie als Beschuldigten mehrere mögliche Aus- und Fortgänge:
- Die Staatsanwaltschaft gelangt zu dem Ergebnis, dass keine Straftat vorliegt. Sie stellt das Verfahren ein, ohne dass Sie von den Ermittlungen erfahren.
- Der Verdacht auf eine rechtswidrige Tat erhärtet sich. Sie erhalten Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Bei schwereren Delikten oder wenn die Ermittlungsbehörden weitere Beweise benötigen, erlässt das örtliche Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für Ihre Räumlichkeiten. Erst wenn die Polizei vor Ihrer Haustür steht, erfahren Sie, dass Sie einer Straftat verdächtig sind.
- Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen sowie einem dringenden Tatverdacht werden Sie in Untersuchungshaft verbracht.

In der Praxis sind Mischformen möglich: Es kommt etwa vor, dass Sie zunächst einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung erhalten und die Polizei zu einem späteren Zeitpunkt Durchsuchungsmaßnahmen durchführt.
Wenn Sie uns beauftragen, sobald Sie erfahren, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie führt, verbessern Sie Ihre Chancen auf einen günstigen Ausgang: Wir beantragen Akteneinsicht, um den Inhalt der Ermittlungsakte sodann mit Ihnen zu besprechen. So erfahren Sie, auf welche Tatsachen sich der Tatverdacht der Ermittlungsbehörden stützt.
Auf dieser Grundlage können Sie sich mit unserer Hilfe zur Sache einlassen und beispielsweise verdeutlichen, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht vorsätzlich begangen haben. Auch dann, wenn Sie tatsächlich eine Straftat verübt haben, ist es uns oft möglich, unseren Mandanten ein öffentliches Gerichtsverfahren zu ersparen. Infrage kommt beispielsweise eine Einstellung gegen Auflagen oder eine schriftliche Erledigung im Strafbefehlsverfahren.
Strafverteidigung im Zwischen-und Hauptverfahren
Wenn die Staatsanwaltschaft die sogenannte öffentliche Anklage erhebt, lässt sich ein Gerichtsverfahren zumeist nicht mehr vermeiden. Steht ein vergleichsweise niederschwelliger Vorwurf gegen Sie im Raum und findet die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt, können Sie dem Gesetz nach auf einen Rechtsanwalt verzichten.
Davon ist jedoch abzuraten. Gerichtliche Verfahren sind komplex und hochgradig formalisiert. Unverteidigte Mandanten laufen Gefahr, von den juristischen Experten, also dem Richter und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, „überrollt“ zu werden.


Wenn ein Hauptverhandlungstermin gegen Sie ansteht, sollten Sie uns umgehend mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Auch in diesem Stadium des Verfahrens können wir Akteneinsicht nehmen und eine effektive Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen.
Sollten Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sein, legen wir auf Ihren Wunsch Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.
Strafvollstreckung
Effektive Strafverteidigung endet nicht mit dem rechtskräftigen Urteil. Insbesondere dann, wenn ein Mandant eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, kann anwaltliche Hilfe zu schnelleren Vollzugslockerungen oder einer vorzeitigen Entlassung beitragen.
