Anwalt für Erbrecht in Nürnberg

Wir kümmern uns um Ihre  Erbschaftsfälle

Langjährige Erfahrung und fundierte Fachkompetenz
Einfühlsame Beratung und maßgeschneiderte Lösungen
Umfassende Unterstützung von Testament bis Gerichtsverfahren
Sie haben einen Todesfall in der Familie und stehen vor komplexen rechtlichen Fragen? Sie möchten Ihr Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschließen?
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Rechtsbeistand im Erbfall

Ein Todesfall in der Familie ist nicht nur ein emotional einschneidendes Erlebnis. Angehörige müssen in vielen Fällen sowohl mit ihrer Trauer als auch mit komplexen rechtlichen Fragen umgehen, insbesondere dann, wenn nach dem Willen des Erblassers mehrere Erben die Erbmasse unter sich aufteilen sollen.

Ebenso sind Sie mit juristischen Fragestellungen konfrontiert, wenn Sie Ihr eigenes Testament aufsetzen wollen. Nur ein formell und materiell gültiger „Letzter Wille“ verhindert im Zweifelsfall Konflikte zwischen den Hinterbliebenen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte regelt für Sie alle Erbschaftsangelegenheiten:

Wir beraten unter anderem Erben und Erblasser, gestalten Erbverträge, setzen Pflichtteilsansprüche durch und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht.

Rechtsanwältin:
JEANETTE GROß

Mandantenstimmen

  • Verifizierte Bewertung

Ich hatte ein dringendes Anliegen und mir wurde Herr Härtlein empfohlen und mir wurde nicht zu viel versprochen. Er hat sich Zeit genommen als wäre ich ein langjähriger „Stammkunde“. Herr Härtlein strahlt extreme Kompetenz aus. Sollten sich viele andere Anwälte mal eine Scheibe abschneiden! Weiter so!

Andreas L.

  • Verifizierte Bewertung

Ich wurde bei der Knazlei Groß und Härtlein bestens betreut. Herr Härtlein konnte mir bei einer Rechtsberatung sehr weiterhelfen. Darauf hin konnte ich auch Frau Groß weiteremfpehlen, da Sie sich im Testamentsrecht bestens auskennt. Beide Anwälte haben sich entsprechend Zeit genommen und sind stark auf uns als Mandanten eingegangen. Somit möchte ich mich nochmals bedanken.

Kevin S.

  • Verifizierte Bewertung

Ein modernes Team von Anwälten, welche sich für ihre Mandaten Zeit nehmen und diese optimal beraten.
Bei Notfällen z.B im Verkehrsrecht, wo oftmals schnelle rechtliche Hilfe Gold wert ist, erhält man sogar am Wochenende die richtige Lösung.
Ich kann diese Rechtsanwaltskanzlei sehr empfehlen!

Basti W.

  • Verifizierte Bewertung

Fachlich sehr kompetent, professionell und auch menschlich sehr verständnisvoll. Stets sehr gut erreichbar, nimmt sich telefonisch und bei Terminen immer viel Zeit. Danke für die erfolgreiche Unterstützung …
Absolut empfehlenswert! Super Kanzlei !!!

Volkan K.

  • Verifizierte Bewertung

Die Kanzlei Groß & Härtlein ist sehr zu empfehlen. Ich kenne beide Anwälte mittlerweile seit ein paar Jahren und bin äußerst zufrieden. Sehr kompetent und immer hilfsbereit. Von der Dame am Empfang bis hin zur Endberatung einfach alles perfekt!

Burak F.

Unsere Sachgebiete

Beratung und Vertretung von Erben und Erblassern

Wir beraten unsere Mandanten zu den oft komplexen Fragen der Erbfolge. Die rechtlichen Regelungen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Erblasser kein Testament hinterlassen hat.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welche Personen welchen Anteil an der Erbmasse erhalten.

Zu berücksichtigen sind Aspekte wie Vorerben, Enterbungen und Verwandtschaftsverhältnisse. Um auf dieser komplexen Grundlage die richtigen Erbquoten zu ermitteln, sind fundierte Kenntnisse des Erbrechts erforderlich. Des Weiteren beraten wir Sie, wenn Sie planen, Ihr eigenes Testament aufzusetzen. 

Die Praxis zeigt, dass ein von juristischen Laien verfasster „Letzter Wille“ oftmals inhaltliche und formelle Fehler enthält, die im Erbfall zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen führen können. Ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg stellt sicher, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und die entscheidenden Fragen zu Ihrem Erbe verbindlich regelt.

Im Streitfall setzen wir Ihre Erbansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Wir prüfen die vorliegende Rechtslage, um in Zusammenarbeit mit Ihnen eine effektive Strategie zu erarbeiten.

Gerichtliche Vertretung

Sofern es notwendig ist, vertreten wir Sie in einem – gegebenenfalls mehrinstanzlichen – gerichtlichen Verfahren. Erbschaftsstreitigkeiten sind häufig komplex und emotional, da die Beteiligten in der Regel familiäre Beziehungen zueinander haben.

Uns ist es deshalb nicht nur wichtig, die rechtlichen und finanziellen Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, sondern auch innerfamiliäre Konflikte zu schlichten, soweit dies möglich und gewünscht ist.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts sind wir uns der Tatsache bewusst, dass gerichtliche Verfahren die familiären Bindungen nachhaltig schädigen können. 

Deshalb versuchen wir, mit den anderen Parteien außergerichtliche Klärungen in Ihrem Sinne herbeizuführen, bevor wir ein ordentliches Gerichtsverfahren anstreben. Diese Vorgehensweise hat sich auch mit Hinblick auf die erheblichen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens bewährt.

Sollte der Gang vor Gericht unausweichlich sein, beurteilen wir zuvor Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln anschließend eine entsprechende Prozessstrategie. Sofern das erstinstanzliche Urteil Ihren Vorstellungen nicht entspricht, legen wir auf Wunsch die Rechtsmittel der Berufung oder Revision für Sie ein. Vor diesem Schritt beraten wir Sie abermals, um Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten und unnötige Kosten zu Ihrem Nachteil zu vermeiden.

Aufsetzen eines Erbvertrags

Mit einem Erbvertrag legt ein Erblasser verbindlich fest, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Wer einen solchen Vertrag mit den zukünftigen Erben abschließt, kann ihn – im Gegensatz zum Testament – nur unter engen Voraussetzungen widerrufen.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Erbvertrag aufzusetzen, sollte dies aufgrund der hohen rechtlichen Komplexität unter anwaltlicher Mitwirkung geschehen. Auf Grundlage Ihrer Wünsche und Vorstellungen erarbeiten wir für Sie einen Vertragsentwurf.

Gerne beraten wir Sie individuell zur Gestaltung Ihres Erbvertrags und zu den zulässigen Auflagen und Bedingungen, die Sie an die Vererbung knüpfen können. Wir begleiten Sie und gegebenenfalls die weiteren Vertragsparteien zum Notar, um den Vertrag dort beurkunden zu lassen. Dieser Schritt gewährleistet die Rechtswirksamkeit des Dokuments.

Beratung in Fragen des Erbschaftssteuerrechts

Erben unterliegen oftmals einer Steuerpflicht nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wie hoch die Steuerlast ist, richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens sowie dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. 

Steuerrechtliche Fragen sind besonders komplex und eine mangelhafte juristische Beratung kann zu empfindlichen finanziellen Nachteilen für den Steuerpflichtigen führen. Deshalb beraten wir Sie als Anwälte für Erbrecht in Nürnberg zu den steuerlichen Aspekten Ihrer Erbschaft. Wir prüfen, ob Sie erbschaftsteuerpflichtig sind und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auf. 

Des Weiteren erstellen wir für Sie die Erbschaftsteuererklärung und reichen diese beim Finanzamt ein. Sofern es erforderlich ist, vertreten wir Sie gegenüber den Behörden sowie Finanzgerichten.

GROß HÄRTLEIN RECHTSANWÄLTE - ERBSCHAFTSSACHEN MIT JURISTISCHER KOMPETENZ UND FINGERSPITZENGEFÜHL

GROß HÄRTLEIN RECHTSANWÄLTE - ERBSCHAFTSSACHEN MIT JURISTISCHER KOMPETENZ UND FINGERSPITZEN-GEFÜHL

Sie beabsichtigen, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen? Der Erblasser hat Sie enterbt und Sie möchten Ihren Pflichtanteil durchsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!

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Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und vertreten Sie mit unsererfundierten Fachkompetenz gegenüber den anderen Erben sowie Gerichten undFinanzbehörden.

Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sind wir uns derbesonderen Emotionalität von Erbschaftssachen bewusst. Deshalb vertrauen wirnicht allein auf unsere juristische Expertise, sondern auch auf Fingerspitzengefühl und zwischenmenschliche Kommunikation.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Erbangelegenheit.