Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg
die Kanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte hilft Ihnen bei rechtlichen Schwierigkeiten im Berufsleben
Rechtsbeistand bei arbeitsrechtlichen Konflikten
Sie haben eine unrechtmäßige Abmahnung oder Kündigung erhalten? Ihre Kollegen oder Vorgesetzten schikanieren Sie am Arbeitsplatz, sodass Ihr Berufsalltag zur Qual wird? Sie sind selbst Arbeitgeber und müssen einen Mitarbeiter entlassen, aber dieser droht Ihnen an, Sie vor Gericht zu verklagen?
In solchen Fällen ist die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein Ihr Ansprechpartner!
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Berufsleben – notfalls auch vor Gericht.
Mandantenstimmen
Wann sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg konsultieren?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist Experte für alle rechtlichen Fragen rund um das Thema „Arbeit“. Er vertritt deshalb sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ebenso berät er Selbstständige und Freiberufler ohne Mitarbeiter, wenn der Mandant in bestimmten Fallkonstellationen rechtlichen Beistand benötigt und die Angelegenheit im engeren Sinne mit seiner Berufsausübung in Verbindung steht.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen beispielhaft einige arbeitsrechtliche Fragestellungen und Sachverhalte, sodass Sie wissen, wann Sie die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein in Nürnberg mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen sollten.

Eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber ist der häufigste Grund, aus dem Mandanten einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg beauftragen. Da der Verlust des Arbeitsplatzes eine existenzielle Notlage verursachen kann, ist schnelle Hilfe durch einen juristischen Experten dringend zu empfehlen.
Das Gesetz sieht vor, dass dem Gekündigten eine dreiwöchige Klagefrist zusteht. Juristische Laien wissen oftmals nicht, dass im Einzelfall deutlich kürzere Fristen gelten.
Wenn etwa eine Person die Kündigung ausspricht, die dazu nicht befugt ist, muss der entlassene Mitarbeiter dieser Entscheidung „unverzüglich“ widersprechen. Nach herrschender Meinung hat der Widerspruch innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
Das Paradoxe: Selbst wenn der Fehler beim Arbeitgeber liegt, der die Kündigung über einen unzuständigen Mitarbeiter aussprechen lässt, hat der Gekündigte häufig den Nachteil, nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes, hinzunehmen.
Wenn der Arbeitnehmer die jeweils geltenden Fristen versäumt, ist der Kündigungsausspruch auch dann wirksam, wenn die Kündigungsgründe nicht zutreffend sind.
Die aus Sicht juristischer Laien wenig intuitive Gesetzeslage verdeutlicht beispielhaft, wie wichtig es ist, im Kündigungsfall sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht wie die Rechtsanwälte Groß Härtlein in Nürnberg zu konsultieren.


Wenn Sie uns beauftragen, Ihre Interessen im Fall einer Kündigung wahrzunehmen, prüfen wir die Sachlage und reichen in Absprache mit Ihnen eine Klage beim Arbeitsgericht an. Das Gericht beraumt anschließend einen sogenannten Gütetermin an. Bei diesem Termin erörtern der Arbeitsrichter, der Arbeitgeber mit dessen Rechtsvertretung sowie Sie mit Ihrem Anwalt die Wirksamkeit der Kündigung. Bereits vor dem Gütetermin prüfen wir das Kündigungsschreiben auf Formfehler.
In der Praxis ist es oft sinnvoll, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden und eine Abfindung zu vereinbaren.
Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und Ihrer Leistung angemessene Ausgleichszahlung vom Arbeitgeber zu erhalten.