Anwalt für Erbrecht in Nürnberg
Wir kümmern uns um Ihre Erbschaftsfälle
Rechtsbeistand im Erbfall
Ebenso sind Sie mit juristischen Fragestellungen konfrontiert, wenn Sie Ihr eigenes Testament aufsetzen wollen. Nur ein formell und materiell gültiger „Letzter Wille“ verhindert im Zweifelsfall Konflikte zwischen den Hinterbliebenen.
Wir beraten unter anderem Erben und Erblasser, gestalten Erbverträge, setzen Pflichtteilsansprüche durch und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht.
Rechtsanwältin:
JEANETTE GROß
Mandantenstimmen
Unsere Sachgebiete
Beratung und Vertretung von Erben und Erblassern
Wir beraten unsere Mandanten zu den oft komplexen Fragen der Erbfolge. Die rechtlichen Regelungen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Erblasser kein Testament hinterlassen hat.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welche Personen welchen Anteil an der Erbmasse erhalten.
Zu berücksichtigen sind Aspekte wie Vorerben, Enterbungen und Verwandtschaftsverhältnisse. Um auf dieser komplexen Grundlage die richtigen Erbquoten zu ermitteln, sind fundierte Kenntnisse des Erbrechts erforderlich. Des Weiteren beraten wir Sie, wenn Sie planen, Ihr eigenes Testament aufzusetzen.
Die Praxis zeigt, dass ein von juristischen Laien verfasster „Letzter Wille“ oftmals inhaltliche und formelle Fehler enthält, die im Erbfall zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen führen können. Ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg stellt sicher, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und die entscheidenden Fragen zu Ihrem Erbe verbindlich regelt.
Im Streitfall setzen wir Ihre Erbansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Wir prüfen die vorliegende Rechtslage, um in Zusammenarbeit mit Ihnen eine effektive Strategie zu erarbeiten.
Gerichtliche Vertretung
Sofern es notwendig ist, vertreten wir Sie in einem – gegebenenfalls mehrinstanzlichen – gerichtlichen Verfahren. Erbschaftsstreitigkeiten sind häufig komplex und emotional, da die Beteiligten in der Regel familiäre Beziehungen zueinander haben.
Uns ist es deshalb nicht nur wichtig, die rechtlichen und finanziellen Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, sondern auch innerfamiliäre Konflikte zu schlichten, soweit dies möglich und gewünscht ist.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts sind wir uns der Tatsache bewusst, dass gerichtliche Verfahren die familiären Bindungen nachhaltig schädigen können.
Deshalb versuchen wir, mit den anderen Parteien außergerichtliche Klärungen in Ihrem Sinne herbeizuführen, bevor wir ein ordentliches Gerichtsverfahren anstreben. Diese Vorgehensweise hat sich auch mit Hinblick auf die erheblichen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens bewährt.
Sollte der Gang vor Gericht unausweichlich sein, beurteilen wir zuvor Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln anschließend eine entsprechende Prozessstrategie. Sofern das erstinstanzliche Urteil Ihren Vorstellungen nicht entspricht, legen wir auf Wunsch die Rechtsmittel der Berufung oder Revision für Sie ein. Vor diesem Schritt beraten wir Sie abermals, um Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten und unnötige Kosten zu Ihrem Nachteil zu vermeiden.
Aufsetzen eines Erbvertrags
Mit einem Erbvertrag legt ein Erblasser verbindlich fest, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Wer einen solchen Vertrag mit den zukünftigen Erben abschließt, kann ihn – im Gegensatz zum Testament – nur unter engen Voraussetzungen widerrufen.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Erbvertrag aufzusetzen, sollte dies aufgrund der hohen rechtlichen Komplexität unter anwaltlicher Mitwirkung geschehen. Auf Grundlage Ihrer Wünsche und Vorstellungen erarbeiten wir für Sie einen Vertragsentwurf.
Gerne beraten wir Sie individuell zur Gestaltung Ihres Erbvertrags und zu den zulässigen Auflagen und Bedingungen, die Sie an die Vererbung knüpfen können. Wir begleiten Sie und gegebenenfalls die weiteren Vertragsparteien zum Notar, um den Vertrag dort beurkunden zu lassen. Dieser Schritt gewährleistet die Rechtswirksamkeit des Dokuments.
Beratung in Fragen des Erbschaftssteuerrechts
Erben unterliegen oftmals einer Steuerpflicht nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wie hoch die Steuerlast ist, richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens sowie dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.
Steuerrechtliche Fragen sind besonders komplex und eine mangelhafte juristische Beratung kann zu empfindlichen finanziellen Nachteilen für den Steuerpflichtigen führen. Deshalb beraten wir Sie als Anwälte für Erbrecht in Nürnberg zu den steuerlichen Aspekten Ihrer Erbschaft. Wir prüfen, ob Sie erbschaftsteuerpflichtig sind und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auf.
Des Weiteren erstellen wir für Sie die Erbschaftsteuererklärung und reichen diese beim Finanzamt ein. Sofern es erforderlich ist, vertreten wir Sie gegenüber den Behörden sowie Finanzgerichten.
GROß HÄRTLEIN RECHTSANWÄLTE - ERBSCHAFTSSACHEN MIT JURISTISCHER KOMPETENZ UND FINGERSPITZENGEFÜHL
Sie beabsichtigen, ein rechtssicheres Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen? Der Erblasser hat Sie enterbt und Sie möchten Ihren Pflichtanteil durchsetzen? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!
Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und vertreten Sie mit unsererfundierten Fachkompetenz gegenüber den anderen Erben sowie Gerichten undFinanzbehörden.
Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sind wir uns derbesonderen Emotionalität von Erbschaftssachen bewusst. Deshalb vertrauen wirnicht allein auf unsere juristische Expertise, sondern auch auf Fingerspitzengefühl und zwischenmenschliche Kommunikation.
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Erbangelegenheit.