- Eine Ehe ändert den gesetzlichen Güterstand und kann finanzielle Folgen haben.
- Ein Ehevertrag regelt individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, Unterhalt und mehr.
- Wichtige Überlegungen: Vermögenswerte, Unternehmensbeteiligungen, Kinderplanung, Risiken bei Scheidung.
- Abschluss nur mit notarieller Beurkundung möglich.
Was sich ändert, wenn Sie heiraten
Wenn zwei Menschen den Bund der Ehe eingehen, hat das nicht nur emotionale Bedeutung. Rechtlich betrachtet entstehen neue Pflichten und Rechte, die sich deutlich von denen einer nichtehelichen Partnerschaft stark unterscheiden. Zunächst tritt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft, wenn Sie keinen anderen Güterstand durch einen Ehevertrag festlegen. Das bedeutet, dass alles, was Sie während der Ehe gemeinsam erwirtschaften, im Fall einer Scheidung hälftig aufgeteilt wird – abzüglich des Anfangsvermögens jedes Ehepartners.
Darüber hinaus rückt der Ehegattenunterhalt in den Fokus: Im Falle einer Trennung oder nach einer Scheidung kann einer der Ehegatten gegenüber dem anderen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn er wirtschaftlich schlechter gestellt ist. Neben dem Unterhalt ist auch das Erbrecht betroffen: Eheleute haben gesetzliche Erbansprüche, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht existieren. Dies kann sich positiv auswirken, wenn Sie Ihren Partner absichern möchten, oder zu Unklarheiten führen, falls Sie individuelle Regelungen bevorzugen.
Mit der Ehe gehen Sie also eine eng verzahnte rechtliche Verbindung ein, in der sich sowohl Vermögenswerte als auch Verpflichtungen bündeln. Gerade deswegen ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu machen: Welche Vermögensbestandteile bringen Sie in die Ehe ein? Gibt es selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten, deren wirtschaftliches Risiko Sie minimieren möchten? Haben Sie Immobilien oder erwarten Sie in Zukunft eine Erbschaft? Solche Fragen sollten Sie im Vorfeld klären, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Was ist ein Ehevertrag?
Der Ehevertrag ist ein rechtliches Mittel, mit dem Sie von den gesetzlichen Vorgaben abweichen und Ihre individuellen Wünsche in Bezug auf Vermögensaufteilung, Unterhalt oder andere eheliche Pflichten festhalten können. Hierzulande muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist. Ein einfacher schriftlicher Vertrag reicht also nicht aus, sondern Sie benötigen zwingend einen Notar. Dieser prüft, ob beide Ehepartner die Konsequenzen der Regelungen verstehen und ob die Vereinbarungen klar und rechtssicher formuliert sind.
Im Allgemeinen können Sie im Ehevertrag Regelungen zu folgenden Bereichen treffen:
- Güterstand: Sie können vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen und stattdessen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
- Unterhalt: Hier können Sie bestimmen, ob und in welcher Höhe im Falle einer Trennung oder Scheidung Unterhaltszahlungen geleistet werden.
- Versorgungsausgleich: Dies betrifft Rentenansprüche, die während der Ehe erworben werden. Sie können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder abändern.
- Erbrechtliche Regelungen: Ein Ehevertrag kann auch in Verbindung mit einem Testament stehen und so Einfluss auf das Erbe nehmen.
Wichtig ist, dass ein Ehevertrag einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss und nicht sittenwidrig sein darf. Das bedeutet unter anderem, dass grundlegende eheliche Pflichten (wie die gegenseitige Fürsorge) nicht vollständig ausgeschlossen werden können und dass keine grobe Benachteiligung eines Ehepartners stattfindet.
Diese Gedanken sollten Sie sich im Vorfeld machen
Bevor Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden, lohnt es sich, verschiedene Aspekte zu durchdenken. Hierbei geht es keineswegs darum, die Romantik Ihrer Ehe zu trüben, sondern vielmehr darum, realistisch in die Zukunft zu blicken und mögliche Eventualitäten abzusichern. Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Vorbereitung helfen:
Vermögenssituation beider Partner
Haben Sie erhebliche Vermögenswerte, wie Immobilien, Wertpapierdepots, Unternehmensanteile oder größere Sparguthaben? Oder planen Sie, in naher Zukunft eine Immobilie zu erwerben? Wenn ja, könnte ein Ehevertrag helfen, diese Vermögensgegenstände gezielt zu schützen.
Unternehmerische Risiken
Wenn Sie selbstständig sind oder Anteile an einem Unternehmen besitzen, kann eine Scheidung gravierende Auswirkungen auf Ihre Firma oder Ihren Betrieb haben. Ein Ehevertrag kann den Fortbestand Ihres Unternehmens schützen.
Kinderplanung
Überlegen Sie, ob in naher Zukunft Kinder geplant sind oder ob bereits Kinder vorhanden sind. Immer wieder zeigt sich in der Praxis: Insbesondere wenn ein Partner für längere Zeit beruflich zurücksteckt, kann es ratsam sein, Unterhaltsansprüche und Vermögensaufteilungen im Vorfeld klar zu regeln.
Familiäre Verpflichtungen
Vielleicht haben Sie Eltern oder Geschwister, die Sie unterstützen oder Sie erwarten ein größeres Erbe. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber klarzuwerden, welche finanziellen Verantwortungen bestehen und wie eine faire Verteilung aussehen könnte.
Persönliche Vorstellungen und Ziele
Grundsätzlich sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Ehevertrag nicht ausschließlich auf das Scheitern der Ehe abzielt, sondern auch dazu beitragen kann, finanzielle Fairness während der Ehe zu gewährleisten. Gemeinsame Ziele oder geplante größere Investitionen lassen sich dadurch ebenfalls strukturieren.
Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerechtsfragen oder die Gestaltung eines Ehevertrags – bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen und Vorsorgeregelungen brauchen Sie einen erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Brian Härtlein steht Ihnen mit fundierter Fachkenntnis und persönlichem Einsatz zur Seite.
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Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, hängt natürlich stark von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Generell gilt: Je komplexer Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse sind, desto eher lohnt es sich, einen Ehevertrag in Erwägung zu ziehen. Beispiele:
- Wenn ein Partner ein Unternehmen besitzt: Bei einer Scheidung könnte es ohne klare Regelungen schwierig werden, das Unternehmen als funktionierende Einheit zu erhalten. Ein Ehevertrag kann hier für beide Partner eine faire Lösung darstellen.
- Wenn ein Partner wesentlich mehr verdient: Um späteren Streit über Unterhalt oder Zugewinnausgleich zu vermeiden, können Sie mithilfe eines Ehevertrags klare Absprachen treffen.
- Wenn Vermögen aus Erbschaften vorhanden ist oder erwartet wird: Gesetzlich sind Erbschaften zwar vom Zugewinnausgleich ausgenommen, doch die Wertsteigerungen dieser Erbschaften werden berücksichtigt. Ein Ehevertrag kann genauer regeln, was mit diesen Wertsteigerungen passieren soll.
- Wenn Sie einen oder mehrere Immobilien besitzen: Eine Immobilie ist häufig der größte Vermögenswert. Um Unklarheiten bei der Finanzierung, Nutzung oder Verteilung zu vermeiden, kann ein Ehevertrag wertvolle Dienste leisten.
So schließen Sie einen Ehevertrag ab
Der Weg zu einem Ehevertrag führt in Deutschland nicht an einer notariellen Beurkundung vorbei. Sie können den Vertrag bereits vor der Hochzeit oder jederzeit während der bestehenden Ehe schließen. Wichtig ist, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die Inhalte zu besprechen und rechtlich prüfen zu lassen. Ein grober Ablauf könnte folgendermaßen aussehen:
- Juristische Beratung: Holen Sie sich frühzeitig Rat bei einer Anwältin oder einem Anwalt, die oder der auf Familienrecht spezialisiert ist. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden und die Formulierungen rechtssicher sind.
- Bestandsaufnahme: Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner ein Bild über Ihre Vermögenswerte, Schulden, Einkommensverhältnisse und Zukunftspläne. Nur so können Sie fundierte Entscheidungen treffen.
- Entwurf des Vertrages: Auf Basis der Beratung und Ihrer Bestandsaufnahme wird ein erster Entwurf erstellt. Lesen Sie diesen sorgfältig und besprechen Sie eventuelle Änderungen.
- Notarielle Beurkundung: Ist der Entwurf fertig und beide Partner sind sich einig, folgt der Gang zum Notar. Dort wird der Vertrag beurkundet. Der Notar ist verpflichtet, beide Ehepartner über die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen des Vertrages aufzuklären. Hier können noch letzte Anpassungen vorgenommen werden.
- Aufbewahrung: Nach der Beurkundung erhält jeder Ehepartner eine Ausfertigung des Ehevertrags. Der Notar bewahrt das Original in der Regel in seinen Unterlagen auf.
Good to know: Beachten Sie, dass ein Ehevertrag zu jedem Zeitpunkt aktualisiert werden kann, sofern Sie beide mit den Änderungen einverstanden sind und diese erneut notariell beurkunden lassen.
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich vorwiegend aus den Notarkosten und möglichen Anwaltskosten zusammen. Die Notargebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der in der Regel aus dem gemeinsamen Vermögen der Ehepartner und ihren Einkommensverhältnissen abgeleitet wird. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Gebührenordnung festgelegt, sodass die Gebühren nicht willkürlich festgesetzt werden können.
Zusätzlich fallen eventuell Anwaltskosten an, insbesondere wenn Sie individuelle Beratung wünschen oder der Vertrag besonders komplex ist. Da die Kosten allerdings einmalig sind und ein Ehevertrag im Zweifelsfall hohe finanzielle Risiken minimieren kann, lohnt sich diese Investition in vielen Fällen.
Regeln Sie den Unterhalt frühzeitig
Unterhaltsansprüche sind ein wesentlicher Bestandteil des Familienrechts. Im Trennungsfall oder nach der Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Partner Anspruch auf Unterhalt haben. Allerdings darf ein Ehevertrag nicht sittenwidrig sein: Eine komplette „Nullregelung“, die den wirtschaftlich schwächeren Partner unangemessen benachteiligt, ist meist nicht zulässig. Auch der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder kann in der Regel nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dennoch lässt sich einiges anpassen, beispielsweise indem Sie klar definieren, in welchen Fällen und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geleistet werden.
In einem Ehevertrag können Sie hierzu unterschiedliche Regelungen treffen:
- Trennungsunterhalt: Nach der Trennung, aber vor der Scheidung, besteht in der Regel Anspruch auf Trennungsunterhalt. Im Ehevertrag können Sie Höhe und Dauer konkretisieren, was für finanzielle Sicherheit sorgen kann.
- Nachehelicher Unterhalt: Nach rechtskräftiger Scheidung gibt es den nachehelichen Unterhalt. Auch hier kann ein Ehevertrag die Bedingungen, unter denen Unterhalt gezahlt wird, festlegen oder einschränken.
Diese Punkte können Sie beim Versorgungsausgleich ändern
Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner auszugleichen. Geht es zur Scheidung, werden die in der Ehezeit aufgebauten Rentenpunkte oder Pensionsansprüche geteilt und gerecht verteilt. Durch einen Ehevertrag haben Sie jedoch die Möglichkeit, diesen Ausgleich ganz oder teilweise auszuschließen oder individuell anzupassen.
Ein teilweiser Ausschluss kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel beide Partner ähnlich hohe Rentenanwartschaften besitzen oder die Ansprüche kaum voneinander abweichen. Wichtig ist, dass ein völliger Ausschluss des Versorgungsausgleichs vor Gericht geprüft wird und nicht zu einer groben Benachteiligung führt. Grundsätzlich ist das Gericht angehalten, die Wirksamkeit solcher Regelungen zu überprüfen, gerade wenn zwischen den Ehepartnern erhebliche Unterschiede bei den Rentenansprüchen bestehen.
Eine mögliche Variante: Gewisse Rentenbestandteile vom Ausgleich auszunehmen und andere beizubehalten. So könnten Sie beispielsweise Betriebsrenten regeln, während die gesetzliche Rentenversicherung unangetastet bleibt. Beachten Sie jedoch, dass Sie für eine solche individuelle Regelung unbedingt anwaltlichen Rat hinzuziehen sollten.
Das lässt sich beim Zugewinnausgleich ändern
Wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner ermittelt und hälftig aufgeteilt wird. Ihr Anfangsvermögen bleibt dabei unberührt. Dennoch kann dieser standardisierte Mechanismus in manchen Konstellationen zu Ungerechtigkeiten führen – insbesondere dann, wenn ein Partner ein hohes Vermögen in die Ehe einbringt, das sich durch Wertsteigerungen weiter vermehrt, oder wenn einer der Partner erhebliche Schulden hat, die letztlich den Zugewinn schmälern.
Ein Ehevertrag ermöglicht Ihnen, diese gesetzlichen Regelungen anzupassen. So könnten Sie etwa vereinbaren, dass Wertsteigerungen bestimmter Vermögensgegenstände nicht zum Zugewinn zählen. Ebenso ist denkbar, einzelne Vermögensgegenstände (wie ein Familienunternehmen, Immobilien oder Erbschaften) anders zu behandeln als den Rest. Auch die Vereinbarung einer vollständigen Gütertrennung ist möglich, sofern beide Ehepartner dies möchten. Dabei behält jeder Ehepartner sein Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, sowie alles, was er während der Ehe erwirtschaftet, für sich.
Achten Sie jedoch darauf, dass eine radikale Vereinbarung, die den anderen Partner völlig unberücksichtigt lässt, in Einzelfällen als sittenwidrig beurteilt werden kann. Transparente Gespräche und gegenseitige Fairness sind hier unerlässlich.
Wir fassen zusammen
Ein Ehevertrag ist keineswegs ein Zeichen von Misstrauen, sondern vielmehr eine besonnene Möglichkeit, individuelle Vermögens- und Unterhaltsfragen klar und vorausschauend zu regeln. Gerade in einer Zeit, in der Lebensläufe vielfältiger werden und die finanzielle Ausgangslage zwischen den Ehepartnern stark variieren kann, lohnt es sich, diesen Schritt in Betracht zu ziehen. Mit einem Ehevertrag legen Sie die Grundlage für eine faire Partnerschaft, in der beide Seiten wissen, worauf sie sich einlassen und welche Rechte und Pflichten gelten.
Ob Sie sich schließlich für einen Ehevertrag entscheiden oder nicht, liegt natürlich ganz bei Ihnen. Doch wenn Sie besondere Vermögenswerte besitzen, ein Unternehmen führen oder einfach nur auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Sie sich näher mit den Gestaltungsmöglichkeiten befassen. Suchen Sie das Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht, besprechen Sie Ihre Pläne offen mit Ihrem Partner und finden Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Ehe nicht nur auf Liebe und Vertrauen gründet, sondern auch rechtlich solide aufgestellt ist.