Scheidung und Namensänderung: Was passiert mit dem Nachnamen nach der Trennung?

Neben emotionalen und organisatorischen Herausforderungen stellt sich im Rahmen einer Scheidung auch eine ganz praktische Frage: Möchten Sie Ihren Ehenamen behalten oder zu Ihrem früheren Nachnamen zurückkehren? Die Entscheidung über eine Namensänderung ist sehr persönlich – und sie sollte bewusst getroffen werden. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, was Sie beachten müssen und wie der Weg zur Namensänderung konkret aussieht.

Die 5 wichtigsten Fakten auf einen Blick
  • Eine Namensänderung nach der Scheidung ist freiwillig. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Ehenamen abzulegen.
  • Sie können zu Ihrem früheren Nachnamen zurückkehren oder einen Doppelnamen ablegen. Das betrifft auch den Geburtsnamen.
  • Die Namensänderung muss aktiv beim Standesamt beantragt werden. Automatisch passiert nichts.
  • Die Kosten liegen bei etwa 30 Euro. Hinzu kommen Kosten für neue Ausweise und Dokumente.
  • Auch Kinder können unter bestimmten Umständen ihren Namen ändern. Das ist jedoch komplizierter und oft genehmigungspflichtig.

Diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen

Nach § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Sie das Recht, nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Eheschließung getragen haben, wieder anzunehmen. Das bedeutet, dass Sie nach der rechtskräftigen Scheidung zwischen mehreren Optionen wählen können:

Sie dürfen den bisherigen Ehenamen beibehalten, was vor allem dann sinnvoll sein kann, wenn Sie beispielsweise gemeinsam mit Ihren Kindern einen einheitlichen Namen tragen möchten oder der Name beruflich etabliert ist. Alternativ können Sie zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren oder zu dem Namen, den Sie in einer früheren Ehe geführt haben. Wenn Sie in der Ehe einen Doppelnamen getragen haben, ist es auch möglich, einen Teil davon abzulegen.

Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen – Ihr Ex-Partner hat hierbei kein Mitspracherecht.

In diesen Fällen ist eine Namensänderung sinnvoll

Es gibt viele Gründe, die für oder gegen eine Namensänderung sprechen. Manche Menschen wünschen sich nach der Trennung einen klaren Schnitt und empfinden die Rückkehr zum ursprünglichen Nachnamen als einen Akt der Selbstbestimmung. Andere hingegen verbinden mit dem Ehenamen positive Erinnerungen oder möchten die Verbindung zu den gemeinsamen Kindern auch namentlich sichtbar aufrechterhalten.

Berufliche Aspekte sind ebenfalls zu bedenken: Wenn Sie unter Ihrem Ehenamen im Beruf oder der Öffentlichkeit bekannt sind, kann eine Namensänderung auch Nachteile mit sich bringen. Deshalb sollten Sie gut abwägen, was sich für Sie richtig anfühlt und was zu Ihrer persönlichen Situation passt.

So läuft die Namensänderung konkret ab

Eine Namensänderung nach der Scheidung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen selbst aktiv werden und die Änderung beim zuständigen Standesamt beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Scheidung rechtskräftig ist. Das heißt: Das Gerichtsurteil muss vorliegen und darf nicht mehr anfechtbar sein.

Beim Termin im Standesamt benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, das Scheidungsurteil mit dem sogenannten Rechtskraftvermerk sowie Ihre Heiratsurkunde. In manchen Fällen kann auch eine Geburtsurkunde erforderlich sein – insbesondere dann, wenn Sie zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren möchten.

Die Gebühren für die Namensänderung belaufen sich in der Regel auf etwa 25 bis 30 Euro. Allerdings entstehen zusätzliche Kosten, weil Sie nach der Änderung auch alle Ihre Ausweise und Verträge anpassen müssen – angefangen beim Personalausweis über den Führerschein bis hin zu Bankkonten, Versicherungen, Kundenkarten und ärztlichen Unterlagen.

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So geht es nach der Namensänderung weiter

Nach der erfolgreichen Namensänderung müssen Sie viele Stellen über Ihre neue Namensführung informieren. Dazu zählen das Einwohnermeldeamt (für die Ausstellung eines neuen Ausweises), Banken, Versicherungen, das Finanzamt, Ihr Arbeitgeber sowie weitere Institutionen wie Ihre Krankenkasse oder die Rentenversicherung.

Auch im privaten Bereich sollten Sie an eine Anpassung denken – etwa bei Online-Shops, E-Mail-Adressen, Türschildern oder dem Klingelschild. Wenn Sie selbstständig oder in der Öffentlichkeit tätig sind, kann auch eine Umstellung von Webseiten, Visitenkarten und Social-Media-Profilen erforderlich sein. Es lohnt sich, im Vorfeld eine Liste aller betroffenen Stellen zu erstellen, um nach der Namensänderung nichts zu vergessen.

Was passiert mit dem Namen der Kinder?

Wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, stellt sich häufig die Frage, ob auch sie ihren Nachnamen ändern können oder sollen. Grundsätzlich gilt: Eine Namensänderung der Kinder ist rechtlich deutlich komplexer und nur in Ausnahmefällen möglich.

Kinder behalten in der Regel den bisherigen Ehenamen – selbst wenn ein Elternteil diesen nach der Scheidung ablegt. Eine Änderung des Kindesnamens ist nur mit der Zustimmung beider Elternteile möglich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Liegt keine Einigkeit vor, kann das Familiengericht angerufen werden.

Wichtig ist, dass eine Namensänderung beim Kind nur dann genehmigt wird, wenn sie dem Kindeswohl dient. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn es zwischen dem Kind und dem namensgebenden Elternteil keinen Kontakt mehr gibt oder wenn das Kind unter dem bisherigen Namen leidet. Die Anforderungen sind jedoch hoch – und jeder Fall wird individuell geprüft.

Emotionale und praktische Überlegungen

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sollten Sie auch die emotionale Ebene nicht außer Acht lassen. Für viele ist der Name nicht nur eine einfache Bezeichnung, sondern ein fester Teil der eigenen Identität. Gerade nach einer langjährigen Ehe kann eine Rückkehr zum früheren Namen wie ein symbolischer Neuanfang wirken. Gleichzeitig kann sie auch schmerzhaft sein, weil sie endgültig macht, was man vielleicht noch innerlich verarbeitet.

Nehmen Sie sich also Zeit für diese Entscheidung. Überlegen Sie, welche Bedeutung Ihr aktueller Name für Sie hat, was sich mit der Rückkehr zum alten Namen verändern würde – und wie Sie sich damit fühlen.

Und wenn Sie den Namen behalten möchten?

Nicht jeder Mensch empfindet den Wunsch nach einer Namensänderung. Viele behalten ihren Ehenamen auch nach der Scheidung – sei es aus pragmatischen Gründen, wegen der Kinder oder weil sie sich mit diesem Namen inzwischen stärker identifizieren. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung. Sie müssen nach der Scheidung nichts unternehmen, wenn Sie Ihren Namen behalten möchten.

Wichtig ist nur, dass Sie sich bewusst für oder gegen die Namensänderung entscheiden – und nicht einfach aus Unwissenheit oder Unsicherheit nichts unternehmen.

Eine Entscheidung mit vielen Facetten

Die Frage, ob Sie nach der Scheidung Ihren Namen ändern möchten, berührt rechtliche, emotionale und praktische Aspekte. Es gibt keinen richtigen oder falschen Weg – nur den, der für Sie persönlich stimmig ist. Wenn Sie sich für eine Änderung entscheiden, ist der Ablauf unkompliziert und mit überschaubarem Aufwand verbunden. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Dokumente bereithalten und an die Aktualisierung Ihrer Unterlagen denken.

Eine Namensänderung kann symbolisch für einen neuen Lebensabschnitt stehen – muss es aber nicht. Was zählt, ist, dass Sie sich mit Ihrem Namen identifizieren können. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich im Standesamt beraten oder ziehen Sie eine familienrechtliche Beratung in Erwägung. Denn am Ende geht es um etwas sehr Persönliches: Ihre Identität.