- Einmonatige Einspruchsfrist: In der Regel haben Sie nach Erhalt des Steuerbescheids nur einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen.
- Schriftform bevorzugt: Den Einspruch sollten Sie stets schriftlich beim zuständigen Finanzamt einreichen und sich den fristgerechten Eingang bestätigen lassen.
- Begründung vorbereiten: Ohne fundierte Begründung sinken Ihre Erfolgsaussichten. Sammeln Sie daher alle relevanten Unterlagen und Nachweise.
- Aussetzung der Vollziehung: Falls die Zahlungspflicht vor Abschluss des Einspruchsverfahrens ruht, sollten Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
- Professionelle Hilfe: Bei komplexen Steuerfällen lohnt es sich, eine Fachperson (z. B. Steuerberater/in) hinzuzuziehen, um unnötige Fehler zu vermeiden.
Was ist ein Steuerbescheid und warum sollten Sie ihn genau prüfen?
Der Steuerbescheid ist das offizielle Dokument, das Ihnen das Finanzamt nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zustellt. Darin werden unter anderem Ihre Einkünfte, abzugsfähigen Ausgaben, Freibeträge sowie die von Ihnen zu zahlende oder zu erstattende Steuer aufgeführt. Das Finanzamt stützt sich bei der Erstellung auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung, allerdings wird ein Steuerbescheid auch durch automatisch abgerufene Daten (z. B. von Arbeitgebern, Versicherungen oder Banken) beeinflusst. Fehler oder Unklarheiten können sowohl bei Ihnen als auch beim Finanzamt entstehen.
Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid zu prüfen
Gerade weil Ihr Steuerbescheid direkten Einfluss auf Ihre finanzielle Lage hat, lohnt es sich, genau hinzuschauen und eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.
- Über- und Unterzahlungen: Möglicherweise werden bestimmte Kosten nicht anerkannt oder Einnahmen falsch verbucht. Dies kann zu einer zu hohen Steuernachzahlung oder zu einer zu niedrigen Rückerstattung führen.
- Abweichungen von der Steuererklärung: Manchmal hat das Finanzamt bestimmte Pauschalen neu berechnet oder einzelne Posten gekürzt, ohne dass Ihnen das auf den ersten Blick auffällt.
- Fristwahrung: Sollte wirklich ein Fehler vorliegen, haben Sie nur einen begrenzten Zeitraum, um Einspruch einzulegen.
Die Unterschiede zwischen Einspruch und Widerspruch
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch Unterschiede, die vor allem im deutschen Verwaltungsrecht verankert sind. In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist jedoch in erster Linie vom Einspruch die Rede.
Einspruch | Widerspruch |
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Der Einspruch wird gegen steuerliche Verwaltungsakte (wie Steuerbescheide) eingelegt. Das Finanzamt überprüft daraufhin den Sachverhalt erneut und erlässt, wenn nötig, einen geänderten Bescheid. | Der Begriff „Widerspruch“ taucht eher im allgemeinen Verwaltungsrecht oder Sozialrecht auf. Im Finanzrecht ist das gängige Wort „Einspruch“. |
Für Sie als Steuerpflichtiger ist in der Regel der Einspruch der korrekte Fachbegriff. Sollte Ihr Bescheid ungünstig ausfallen, legen Sie folglich einen Einspruch ein. Häufig wird aber auch in Medien oder in Ratgebern von „Widerspruch“ gesprochen, obwohl es letztlich das gleiche Verfahren meint. Wichtig ist vor allem, dass Sie einen fehlerhaften Bescheid nicht einfach akzeptieren, sondern aktiv werden, sobald Ihnen Unstimmigkeiten auffallen.

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Typische Gründe für einen Einspruch
Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Steuerbescheid falsch oder unvollständig sein kann. Zu den häufigsten zählen:
Nicht berücksichtigte Werbungskosten: Haben Sie in Ihrer Steuererklärung bestimmte Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten oder berufliche Fortbildungen) geltend gemacht, die im Bescheid nicht auftauchen?
Fehlende Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung oder Spenden können häufig ganz oder teilweise abgesetzt werden. Werden sie vom Finanzamt nicht anerkannt, kann sich ein Einspruch lohnen.
Unrichtige Angaben Dritter: Arbeitgeber, Versicherungen oder Banken übermitteln dem Finanzamt Daten wie Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Kapitalerträge. Wenn diese Daten fehlerhaft sind, spiegelt sich das im Steuerbescheid wider.
Unklare Rechtslage: Auch das Finanzamt muss gesetzliche Änderungen beachten. Bei neuen Urteilen von Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht kann eine Rechtslage plötzlich anders bewertet werden.
Fehlerhafte Berechnungen: Selbst das Finanzamt macht hin und wieder Rechenfehler, zum Beispiel wenn mehrere Einkunftsarten zusammengefasst werden.
Fristen, Form und Ablauf: So legen Sie ordnungsgemäß Einspruch ein
Die Einspruchsfrist
Die wohl wichtigste Regel beim Einspruch gegen einen Steuerbescheid lautet: Sie haben ab Bekanntgabe des Bescheids in der Regel nur einen Monat Zeit, um den Einspruch einzureichen.
- Der Tag der „Bekanntgabe“ ist dabei nicht unbedingt das Datum, das auf dem Steuerbescheid steht, sondern in der Regel zwei bis drei Tage später, wenn der Bescheid per Post in Ihrem Briefkasten landet.
- Den genauen Fristablauf können Sie daher selbst berechnen, indem Sie vom Posteingang an einen Monat weitergehen.
Unser Tipp: In manchen Fällen kann es auch eine längere Frist geben, zum Beispiel wenn das Finanzamt in Ihrem Bescheid keine oder eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt hat. Doch darauf sollten Sie sich nicht verlassen! Handeln Sie immer so schnell wie möglich, um die Frist einzuhalten.
Form des Einspruchs
Ein Einspruch muss schriftlich erfolgen. Das kann ein Brief sein, den Sie per Post ans Finanzamt senden oder persönlich dort abgeben. Inzwischen ist auch der Weg via ELSTER (elektronisch) oder per Fax möglich. Wichtig ist, dass Ihr Einspruch folgende Punkte enthält:
- Name und Anschrift von Ihnen (bzw. Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner, falls eine gemeinsame Veranlagung vorliegt)
- Die genaue Bezeichnung des Steuerbescheids (Datum und Steuerart, z. B. Einkommensteuer 2024)
- Eine eindeutige Erklärung, dass Sie Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen
- Ihre Unterschrift, wenn Sie ihn per Brief einreichen
Begründung und Belege
Sie müssen nicht unbedingt am selben Tag, an dem Sie den Einspruch einlegen, alle Belege mitsenden. Entscheidend ist, dass Sie fristgerecht Einspruch einlegen und die Begründung zeitnah nachreichen. Eine gut strukturierte Begründung sorgt dafür, dass Ihre Einspruchssache zügig und erfolgreich bearbeitet werden kann. Achten Sie darauf, dass Ihre Argumentation möglichst konkret ist:
- Welche Position im Bescheid beanstanden Sie?
- Woraus leitet sich Ihr Anspruch auf Berücksichtigung bestimmter Kosten oder Freibeträge ab?
- Welche Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge usw.) stützen Ihre Argumentation?
Aussetzung der Vollziehung
Haben Sie einen hohen Steuerbetrag zu zahlen, der Ihrer Meinung nach fehlerhaft festgesetzt wurde, können Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen. Damit bitten Sie Ihr Finanzamt, auf die Vollstreckung oder Zahlung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zu verzichten oder diese aufzuschieben.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Gerade in der Hektik des Alltags passieren schnell Fehler, die den Erfolg eines Einspruchs gefährden können. Mit folgenden Tipps gehen Sie auf Nummer sicher:
Frist wahren
Kümmern Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Steuerbescheids um den Einspruch. Setzen Sie sich am besten eine Erinnerungsnotiz, um die einmonatige Frist nicht zu verpassen.
Vollständige Unterlagen
Prüfen Sie, ob Sie alle relevanten Nachweise (Belege, Schreiben, Verträge) beisammenhaben. Unerklärte oder unvollständige Positionen führen oft zu Ablehnungen.
Genaue Prüfung der Bescheiddetails
Lesen Sie den Bescheid Zeile für Zeile durch und vergleichen Sie die aufgeführten Werte mit Ihren eigenen Aufzeichnungen. Achten Sie besonders auf Summen, Freibeträge und Kennziffern, die Sie in der Steuererklärung angegeben haben.
Rechtsgrundlagen nennen
Falls Sie bereits wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Ihr Einspruch beruht, kann es sinnvoll sein, diese zu nennen (z. B. bestimmte Paragraphen des Einkommensteuergesetzes). Das zeigt dem Finanzamt, dass Sie Ihre Rechte kennen.
Seien Sie erreichbar
Geben Sie dem Finanzamt eine aktuelle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an. So können eventuelle Rückfragen schnell geklärt werden, ohne dass wertvolle Zeit verstreicht.
Widerspruch nicht grundlos erzwingen
Wenn Sie nur ein „ungutes Gefühl“ haben und eigentlich keine echten Unstimmigkeiten erkennen, ist ein Einspruch womöglich reine Zeitverschwendung – für Sie und das Finanzamt. Vor dem Einspruch sollten Sie sich sicher sein, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt oder eine Rechtsfrage ungeklärt ist.

Der Ablauf des Einspruchsverfahrens
Sobald Ihr Einspruch beim Finanzamt eingegangen ist, prüft ein Sachbearbeiter Ihren Fall. Je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen kann das Verfahren einige Wochen oder sogar Monate dauern. Folgende Ergebnisse sind möglich:
Einspruch wird stattgegeben
Das Finanzamt erkennt Ihren Einwand an und ändert den Steuerbescheid entsprechend. Eventuelle Erstattungen werden meist auf Ihr Konto überwiesen.
Einspruch wird teilweise stattgegeben
Das Finanzamt erkennt zwar an, dass es Fehler gab, stimmt jedoch nicht allen Punkten Ihrer Argumentation zu. Sie erhalten einen teilgeänderten Bescheid.
Einspruch wird abgelehnt
Die Behörde sieht keine Grundlage für eine Änderung. In diesem Fall steht Ihnen noch der Gang vor das Finanzgericht offen, wenn Sie weiter an Ihrem Anliegen festhalten möchten.
Wichtig: Auch nach einer Teil- oder Ablehnung des Einspruchs haben Sie wieder eine Frist, um zu entscheiden, ob Sie den Gerichtsweg einschlagen. Hier empfiehlt es sich spätestens, eine professionelle Beratung einzuholen, da Klagen vor dem Finanzgericht zeit- und kostenintensiv sein können.
Professionelle Hilfe zahlt sich oft aus
Nicht jeder kann oder möchte sich durch das Dickicht des Steuerrechts kämpfen. Gerade bei komplexen Einspruchsverfahren lohnt es sich, den Rat einer Fachperson, zum Beispiel einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters, einzuholen. Auch Lohnsteuerhilfevereine können wertvolle Unterstützung bieten, wenn Ihre Steuersituation nicht allzu komplex ist.
- Komplexe Einkunftsarten: Wenn Sie neben Ihrem Angestelltenverhältnis noch selbstständig tätig sind oder aus mehreren Quellen Einkommen beziehen, wird die Steuererklärung schnell unübersichtlich.
- Hohe Streitwerte: Wenn mehrere Tausend Euro Differenz im Raum stehen, kann sich die Investition in eine professionelle Beratung schnell rechnen.
- Zeitersparnis: Ein Profi übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt und kümmert sich um Fristen und Schriftverkehr. Sie sparen sich mühsame Detailarbeit.
- Rechtskenntnisse: Steuerberaterinnen und Steuerberater sind über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen im Bilde. So werden Fehler vermieden und Chancen besser genutzt.
Denken Sie daran: Im Steuerrecht geht es oft um Feinheiten, die für Nicht-Fachleute schwer zu durchschauen sind. Eine kompetente Fachperson kann Ihnen unnötigen Ärger ersparen und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Aktuelles Fachwissen ist unerlässlich
Das deutsche Steuerrecht ist komplex und die Bedingungen können sich durch Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsurteile rasch ändern. Zwar können Sie viele Sachverhalte selbstständig recherchieren und lösen, doch bei anspruchsvollen oder sehr umfangreichen Fällen ist es oft ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Gerade dann, wenn Ihr Einspruch weitreichende finanzielle Konsequenzen hat oder wenn unklar ist, wie die Rechtslage aktuell aussieht, bringt eine kompetente Beratung Sicherheit und kann Fehler vermeiden, die später teuer werden könnten.
Darüber hinaus lohnt sich eine gründliche Nachbereitung: Wenn Ihnen und dem Finanzamt in einem Einspruchsverfahren bestimmte Unklarheiten auffallen, können Sie daraus Erkenntnisse für zukünftige Steuererklärungen gewinnen. So vermeiden Sie wiederholte Fehler und sind in den folgenden Jahren besser vorbereitet.
Wir fassen zusammen
Ein Einspruch oder Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist nichts Ungewöhnliches und kann Ihnen durchaus viel Geld sparen, wenn Ihr Bescheid fehlerhaft oder unvollständig ist. Wichtig ist dabei, dass Sie die Einspruchsfrist von einem Monat beachten, den Einspruch schriftlich einlegen und möglichst eine fundierte Begründung inklusive aller relevanten Belege liefern. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, damit Sie die strittige Steuer nicht sofort zahlen müssen.
Bei einfachen Fehlern und klaren Fakten lässt sich ein Einspruch relativ unkompliziert selbst vornehmen. Komplexere Fälle, höhere Beträge oder unsichere Rechtslagen hingegen sind eine starke Indikation dafür, dass Sie auf fachmännische Unterstützung setzen sollten – sei es durch einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Die Investition in professionelles Wissen zahlt sich vor allem dann aus, wenn Sie langfristig Ihre Steuerlast optimieren und unnötige Nachzahlungen vermeiden möchten.
Abschließend möchten wir noch einmal betonen: Bewahren Sie Ruhe, sobald Sie einen Steuerbescheid erhalten, der Ihnen zweifelhaft erscheint. Prüfen Sie genau, legen Sie fristgerecht Einspruch ein und sorgen Sie für eine stichhaltige Argumentation. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid und können sich vielleicht schon bald über eine Rückzahlung freuen – oder zumindest darüber, dass Sie nur den angemessenen Steuerbetrag zahlen müssen. Sollte das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht folgen, besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht. In diesem Fall sollten Sie jedoch genau abwägen, ob sich der Aufwand auch wirklich lohnt.