Was bedeutet eigentlich „Körperverletzung“?
„Körperverletzung” klingt erstmal simpel: Jemand tut einem anderen körperlich weh. Doch rechtlich steckt viel mehr dahinter. Die Definition laut § 223 StGB (Strafgesetzbuch) ist recht klar: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das umfasst jede Art von Schädigung – ob es nun ein leichter Stoß, ein Faustschlag oder gar eine schwerwiegendere Verletzung ist.
Und hier fängt die Geschichte an, spannend zu werden. Denn der Begriff „Körperverletzung“ ist überaus vielschichtig: Von der Kneipenschlägerei, in der jemand einfach „über die Stränge schlägt“, bis hin zur bewussten und brutalen Attacke. Und das deutsche Recht kennt viele Abstufungen.
Strafe bei Körperverletzung: Was droht dem Täter?
Die Strafe für Körperverletzung hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Tat und den Folgen für das Opfer. Einfachere Körperverletzungen werden oft mit Geldstrafen oder Bewährungsstrafen geahndet. In schwereren Fällen, zum Beispiel bei einer gefährlicher Körperverletzung, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Auf einen Blick: Arten der Körperverletzung und mögliche Strafen
Art der Körperverletzung | Strafrahmen | Beispiel |
---|---|---|
Einfache Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Faustschlag ins Gesicht ohne bleibende Schäden |
Gefährliche Körperverletzung | Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren | Einsatz von Waffen, Angriff durch mehrere Personen |
Schwere Körperverletzung | Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahre | Verursachung bleibender Schäden wie dauerhafte Lähmung |
Körperverletzung mit Todesfolge | Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren | Schläge, die ungewollt zum Tod des Opfers führen |
Fahrlässige Körperverletzung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit mit schweren Verletzungen |
Je nachdem, wie brutal die Tat war und ob Vorsatz vorlag, können die Strafen dramatisch ansteigen. Selbst wenn eine Körperverletzung nicht vorsätzlich geschieht – also unbeabsichtigt, wie etwa bei einem Verkehrsunfall – drohen empfindliche Konsequenzen.
Schmerzensgeld bei Körperverletzung
Wer Opfer einer Körperverletzung wird, kann nicht nur auf eine strafrechtliche Verurteilung des Täters hoffen. Im Zivilrecht steht dem Geschädigten oft auch Schmerzensgeld zu. Dies dient als Entschädigung für die erlittenen Schmerzen, psychischen Belastungen und körperlichen Einschränkungen.
Wenn Sie wegen eines Körperverletzungsdelikts angeklagt sind oder selbst Opfer einer solchen Tat wurden, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte stehen Ihnen mit umfassender Expertise und engagierter Unterstützung zur Seite.
Lassen Sie uns für Ihr Recht kämpfen und die beste Lösung für Ihren Fall finden.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?
Nun, es gibt keine festgeschriebene Formel, mit der Gerichte das Schmerzensgeld berechnen. Stattdessen orientieren sie sich oft an früheren Urteilen und den besonderen Umständen des Einzelfalls. Dazu zählen:
- Wie stark wurde die Person verletzt?
- Wie lange dauerte der Heilungsprozess?
- Gibt es bleibende Schäden, körperlich oder psychisch?
Im Endeffekt liegt es am Gericht, eine gerechte Summe zu finden, die die Schmerzen und Leiden des Opfers ausgleicht. Und das ist gar nicht so einfach, denn wie „berechnet“ man Schmerzen?
Unterschiede zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Ahndung
In der Praxis stolpert man oft über die Frage, wie sich die strafrechtlichen Konsequenzen und das Schmerzensgeld zueinander verhalten. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass das Strafverfahren darauf abzielt, das Fehlverhalten des Täters zu sanktionieren. Die Strafe richtet sich an den Täter und soll ihn im besten Fall davon abhalten, erneut eine Straftat zu begehen.
Das Schmerzensgeld hingegen zielt darauf ab, dem Opfer einen Ausgleich für die erlittenen Schäden zu bieten. Es ist eine zivilrechtliche Entschädigung und steht unabhängig von der strafrechtlichen Verurteilung. So kann es vorkommen, dass ein Täter zu einer geringen Geldstrafe oder Bewährungsstrafe verurteilt wird, aber gleichzeitig eine hohe Summe an Schmerzensgeld zahlen muss.
Strafverfahren vs. Zivilverfahren
Während das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft geführt wird, muss das Zivilverfahren um Schmerzensgeld in der Regel vom Opfer selbst angestrengt werden. Hierbei geht es darum, vor einem Zivilgericht den Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Oft wird im Rahmen des Strafprozesses bereits über die Höhe des Schmerzensgeldes gesprochen, jedoch muss in manchen Fällen ein gesonderter Zivilprozess geführt werden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Mann gerät in einer Bar in eine hitzige Diskussion. Die Worte werden lauter, die Gesten aggressiver – bis plötzlich ein Faustschlag fällt. Der andere Mann stürzt zu Boden, mit blutiger Nase und gebrochenem Jochbein. Der Täter? Ein unbescholtener Familienvater, der einfach die Kontrolle verloren hat.
Vor Gericht wird der Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50 € verurteilt – insgesamt also 4.500 €. Doch das ist nicht alles: Da der Geschädigte mehrere Wochen mit starken Schmerzen und langfristigen Beeinträchtigungen zu kämpfen hatte, entschied das Gericht, dass ihm Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € zusteht. Plötzlich steht der Täter also vor einer Gesamtrechnung von 12.500 €.
Dieser Fall zeigt, dass die strafrechtliche und zivilrechtliche Seite getrennt voneinander betrachtet werden, jedoch beide ein hohes finanzielles Risiko für den Täter darstellen können.
Was tun, wenn man Opfer einer Körperverletzung ist?
Wer Opfer einer Körperverletzung wird, sollte zunächst sicherstellen, dass die Verletzungen ärztlich behandelt und dokumentiert werden. Ein ärztliches Gutachten kann entscheidend sein, um später Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus sollte die Polizei eingeschaltet und eine Strafanzeige gestellt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Straf- und Zivilrecht spezialisiert ist. Dieser kann sowohl im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten als auch im Zivilverfahren die Schmerzensgeldansprüche durchsetzen.
Wir halten fest
Körperverletzung ist keine Kleinigkeit, sondern eine ernsthafte Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen, abhängig von der Schwere der Tat. Opfer haben das Recht auf Schmerzensgeld, das den erlittenen Schmerz und die langfristigen Folgen kompensieren soll. Wer Opfer einer Körperverletzung wird, sollte die rechtlichen Möglichkeiten unbedingt ausschöpfen und sich rechtzeitig Unterstützung suchen.