Versuchter Mord

Der versuchte Mord gehört zu den besonders anspruchsvollen Fällen im Strafrecht und erregt häufig große Aufmerksamkeit. Dabei handelt es sich um Verbrechen, die zwar nicht zum Tod des Opfers geführt haben, jedoch schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Anwälte und Staatsanwälte stehen vor der Herausforderung, diese komplexen Fälle in einem intensiven Schlagabtausch zu beleuchten und aufzuschlüsseln.

Was ist versuchter Mord?

Im deutschen Strafrecht wird der versuchte Mord nach den §§ 211, 22 und 23 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt. Ein versuchter Mord liegt vor, wenn eine Person mit Tötungsabsicht handelt, die Tat jedoch aus bestimmten Gründen scheitert oder abgebrochen wird. Das bedeutet, dass der Täter bereits in die sogenannte Tatphase eingetreten ist, aber das Opfer überlebt. Doch auch ohne vollendete Tat bleibt der Versuch strafbar. Diese Paragraphen bilden gemeinsam die rechtliche Grundlage für die Ahndung und Bewertung des versuchten Mordes:

  • § 211 StGB definiert den Mord und die Voraussetzungen, die diesen Tatbestand erfüllen.
  • § 22 StGB regelt, wann ein Versuch als solcher gewertet wird – nämlich wenn der Täter nach seiner Vorstellung zur Tat unmittelbar ansetzt.
  • § 23 StGB legt fest, dass der Versuch eines Verbrechens, wie es bei Mord der Fall ist, strafbar ist und beschreibt die Strafmilderung im Fall eines Versuchs.

Unterschied zu anderen Straftaten

Versuchter Mord unterscheidet sich von anderen Straftaten, weil hier die Tötungsabsicht im Vordergrund steht. Ein versuchter Totschlag wird nach den gleichen Prinzipien geahndet, jedoch ohne die besonderen Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit.

Anwaltliche Strategie bei Anklagen wegen versuchten Mordes

Für den Angeklagten steht in einem Verfahren wegen versuchten Mordes viel auf dem Spiel. Die Strafen sind hoch und das Leben des Betroffenen wird durch einen solchen Prozess erheblich beeinträchtigt. Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, die bestmögliche Verteidigung für seinen Mandanten zu gewährleisten. Dies bedeutet unter anderem:

  • Beweismittel prüfen: Der Anwalt wird die Beweise der Staatsanwaltschaft auf Schwächen prüfen. Gibt es Lücken in der Beweiskette? Wurde der Versuch möglicherweise nur missverstanden?
  • Tatbestandsmerkmale analysieren: War die Tötungsabsicht wirklich gegeben? Hier kann der Verteidiger argumentieren, dass es sich beispielsweise um einen Rücktritt vom Versuch handelte, was die Strafe erheblich mindern könnte.
  • Verteidigungsstrategie entwickeln: Der Verteidiger wird möglicherweise psychologische Gutachten einholen oder Zeugen vernehmen lassen, um die Handlungsweise des Täters zu erklären.

Die Arbeit des Staatsanwalts

Auf der anderen Seite steht der Staatsanwalt, der die Aufgabe hat, die Anklage zu beweisen. Hierzu sammelt der Staatsanwalt Beweise, darunter Tatwaffen, Überwachungsmaterial und Zeugenaussagen, um die Absicht des Täters zu belegen. Nicht selten wird in solchen Prozessen mit forensischen Gutachten gearbeitet, um den Tatablauf möglichst präzise zu rekonstruieren. Für den Staatsanwalt geht es darum, nachweisen, dass:

  1. Eine Tötungsabsicht vorlag.
  2. Der Täter die Tatvorbereitungen abgeschlossen hatte und bereits begonnen hatte, die Tat auszuführen.
  3. Nur äußere Umstände die Tat verhinderten, wie zum Beispiel die Rettung des Opfers oder ein technischer Fehler (z.B. versagende Waffe).

Typische Beispiele für versuchten Mord

Der Versuch eines Mordes kann viele Formen annehmen. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Grauzone zwischen dem geplanten Mord und der tatsächlichen Ausführung – ein schmaler Grat, den sowohl Anwälte als auch Staatsanwälte mit viel Fingerspitzengefühl navigieren müssen.

  • Der gescheiterte Giftanschlag: Ein Täter versucht, eine Person durch Vergiftung zu töten, doch das Opfer wird rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht und überlebt.
  • Der missglückte Schusswaffengebrauch: Ein Täter zielt mit einer Waffe auf sein Opfer, drückt ab, aber die Waffe versagt oder der Schuss verfehlt das Opfer knapp.
  • Der abgebrochene Messerangriff: Ein Angreifer sticht mehrmals auf das Opfer ein, doch ein Passant greift ein und verhindert den tödlichen Ausgang.

Besondere Herausforderungen bei der Verteidigung

Die Verteidigung bei versuchtem Mord ist in vielerlei Hinsicht schwieriger als bei anderen Delikten. Zum einen ist die Strafandrohung extrem hoch: Auch der Versuch eines Mordes kann mit lebenslanger Haft bestraft werden. Zum anderen ist es oft schwierig, die genauen Motive und Absichten des Angeklagten zu rekonstruieren. Hier spielen die psychologische Verfassung des Täters und die genauen Umstände der Tat eine Schlüsselrolle.

In der Verteidigung sind auch kreative Ansätze gefragt. Zum Beispiel könnte der Anwalt argumentieren, dass der Täter die Tat von sich aus abgebrochen hat und somit strafmildernde Umstände vorliegen. Ein weiterer Ansatz wäre der Verweis auf mangelnde Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt, etwa durch Alkohol- oder Drogeneinfluss.

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Die rechtliche Einordnung des versuchten Mordes

Im deutschen Rechtssystem wird versuchter Mord streng geahndet. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, ob der Täter aus eigenem Antrieb von der Tat zurückgetreten ist oder ob er aufgrund externer Umstände gescheitert ist. Die folgende Tabelle zeigt, wie der versuchte Mord im Vergleich zu anderen Straftaten eingestuft wird:

StraftatTatbestandsmerkmalMaximale StrafeBeispiele
MordVorsätzliche Tötung mit MordmerkmalenLebenslange FreiheitsstrafeGeplante Ermordung einer Person aus niedrigen Beweggründen
Versuchter MordVorsätzlicher TötungsversuchLebenslange FreiheitsstrafeEin Anschlag mit einer Bombe, der jedoch scheitert
TotschlagVorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmal5 bis 15 Jahre FreiheitsstrafeEine tödliche Schlägerei im Affekt
Körperverletzung mit TodesfolgeVorsätzliche Körperverletzung, die zum Tod führt3 bis 15 Jahre FreiheitsstrafeEin Schlag, der ungewollt tödlich endet

Häufige Fragen zu dem Thema versuchter Mord

Mord ist eine vollendete Tötung, während beim versuchten Mord die Tat nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

Ja, insbesondere wenn der Täter freiwillig von der Tat zurücktritt, kann das die Strafe erheblich mildern.

Bei versuchtem Mord kann der Täter grundsätzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, ähnlich wie bei einem vollendeten Mord. Die Strafe orientiert sich dabei an der besonderen Schwere der Tat, die beim versuchten Mord bereits in der Absicht zur Tötung und den dafür unternommenen konkreten Schritten liegt. Das Strafmaß kann jedoch durch verschiedene Umstände beeinflusst werden:

  1. Rücktritt vom Versuch: Wenn der Täter freiwillig von der Tat zurücktritt, bevor der Mord vollendet wird, kann dies die Strafe deutlich mildern oder im besten Fall sogar zu einem Strafverzicht führen. Dabei muss der Rücktritt tatsächlich aus eigenem Antrieb erfolgen und darf nicht bloß durch äußere Umstände, wie etwa das Eingreifen Dritter, bedingt sein. Dieser freiwillige Rücktritt ist im deutschen Strafrecht nach § 24 StGB möglich und kann sich strafmindernd auswirken.
  2. Besondere Tatumstände und Motivlage: Der versuchte Mord wird insbesondere danach beurteilt, inwieweit die Tathandlungen und Motive den Mordmerkmalen in § 211 StGB entsprechen (z. B. niedere Beweggründe, Heimtücke). Fehlen besonders verwerfliche Motive oder kommt es zu einem frühzeitigen Rücktritt, kann die Strafe unter Umständen geringer ausfallen.
  3. Tatvollendung knapp verfehlt: Ist die Tat fast vollendet, und das Opfer hat nur durch Zufall überlebt, wird dies meist härter bestraft als ein Versuch, der bereits in einem frühen Stadium gestoppt wurde.

Wir fassen zusammen

Fälle von versuchtem Mord erfordern von allen Beteiligten, ob Anwälte oder Staatsanwälte, ein tiefes Verständnis des Strafrechts, gepaart mit einem scharfen Auge für Details. Jedes Beweisstück, jede Aussage und jeder Aspekt des Tatmotivs kann den Unterschied machen. Wer sich in einem solchen Verfahren wiederfindet, braucht nicht nur eine solide Verteidigung, sondern auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Feinheiten der Rechtsprechung.

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