- 0,5 Promille als Grenze: Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille Straftat: Hier liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Schon ab 0,3 Promille möglich: Bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.
- Null Promille für Fahranfänger: In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt eine strikte 0,0-Promillegrenze.
- MPU ab 1,6 Promille: Ab 1,6 Promille ist die MPU zwingend. Bereits ab 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnisbehörde sie anordnen, auch ohne Ausfallerscheinungen.
Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?
Das Gesetz unterscheidet drei Bereiche. Entscheidend ist der Blutalkoholwert, aber auch Ihr Fahrverhalten spielt eine Rolle.
0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 Promille oder mehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Voraussetzung ist, dass Sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen und keinen Unfall verursachen.
Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Das ist eine Straftat nach § 316 StGB, unabhängig davon, ob Sie sicher gefahren sind. Hier drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Ab 0,3 Promille: relative Fahruntüchtigkeit
Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Sie Ausfallerscheinungen zeigen, in Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen. Man spricht dann von relativer Fahruntüchtigkeit. Auch hier greift § 316 StGB oder bei Gefährdung § 315c StGB.
Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?
Die Folgen reichen vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Im Ordnungswidrigkeitenbereich staffeln sich die Strafen nach der Zahl der Verstöße:
- Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Zweiter Verstoß: 000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
- Dritter Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Wird die Grenze zur Straftat überschritten, entscheidet das Gericht über Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe bei Trunkenheit im Verkehr reicht bis zu einem Jahr, bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs sogar bis zu fünf Jahre. Hinzu kommen 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung.

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Fahrverbot, Führerscheinentzug und MPU
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot nach § 44 StGB ist zeitlich begrenzt, danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB geht weiter: Die Fahrerlaubnis erlischt, und Sie müssen sie nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen.
Die MPU: ab 1,6 Promille zwingend, teils schon früher
Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss vor der Neuerteilung des Führerscheins zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen, umgangssprachlich Idiotentest genannt. Sie soll klären, ob erneut mit Alkoholfahrten zu rechnen ist. Ohne bestandene MPU gibt es die Fahrerlaubnis nicht zurück.
Nach aktueller Rechtsprechung kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU aber schon ab 1,1 Promille verlangen, selbst wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Denn wer eine so hohe Alkoholmenge ohne sichtbare Auffälligkeiten verträgt, gilt als möglicherweise alkoholgewöhnt. Ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Sonderfälle: Fahranfänger, junge Fahrer und Radfahrer
Für einige Gruppen gelten strengere Regeln:
- Probezeit und unter 21 Jahren: Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Ein Verstoß kostet 250 Euro, bringt einen Punkt, verlängert die Probezeit auf vier Jahre und ordnet ein Aufbauseminar an.
- Radfahrer: Auch auf dem Fahrrad ist Alkohol relevant. Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, die sogar zum Verlust des Autoführerscheins führen kann.
Gerade für Berufskraftfahrer oder Pendler kann der Verlust der Fahrerlaubnis die berufliche Existenz bedrohen. Umso wichtiger ist es, jeden Vorwurf genau prüfen zu lassen.
Warum anwaltliche Unterstützung so wichtig ist
Nicht jeder Alkoholvorwurf hält einer genauen Prüfung stand. Die Messung des Atem- oder Blutalkohols muss korrekt ablaufen, und auch die Annahme von Ausfallerscheinungen lässt sich hinterfragen. Schon kleine Fehler im Verfahren können die Strafe verringern oder ganz zu Fall bringen.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sichert Ihre Rechte und kann über Fahrverbot, Sperrfrist und Höhe der Strafe entscheiden. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg beraten, bevor Sie einen Bußgeldbescheid akzeptieren.
Wir fassen zusammen
Ob Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gilt, entscheidet vor allem der Promillewert. Bis 1,09 Promille bleibt es ohne Ausfallerscheinungen bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird es eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Wer die 1,6-Promillegrenze überschreitet, muss zusätzlich eine MPU bestehen. Da schon Verfahrensfehler die Folgen deutlich abmildern können, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung fast immer. Handeln Sie früh, statt einen Bescheid ungeprüft hinzunehmen.
Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer
Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?
Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die in aller Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Aber auch schon ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot von einem Monat. Bei Ausfallerscheinungen kann der Führerschein sogar unter 1,1 Promille entzogen werden.
Was kostet Alkohol am Steuer beim ersten Mal?
Beim ersten Verstoß im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab der Straftatgrenze kommen Geldstrafe, Führerscheinentzug und Anwalts- sowie Gerichtskosten hinzu.
Wie lange dauert die Sperrfrist für den Führerschein?
Die Sperrfrist legt das Gericht fest, meist zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren. Erst nach Ablauf können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Bei hohen Promillewerten kommt zusätzlich die MPU hinzu.
Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Oft ja. Messfehler, Formfehler oder eine falsche rechtliche Einordnung lassen sich mit anwaltlicher Hilfe angreifen. Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich und kann die Folgen deutlich verringern.
Bekomme ich eine Vorstrafe wegen Alkohol am Steuer?
Ab der Straftatgrenze von 1,1 Promille oder bei relativer Fahruntüchtigkeit droht ein Eintrag ins Führungszeugnis. Ob dieser als Vorstrafe sichtbar wird, hängt von der Höhe der verhängten Strafe ab. Ein Anwalt kann darauf hinwirken, dass es nicht zu einem sichtbaren Eintrag kommt.


