Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg
die Kanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte hilft Ihnen bei rechtlichen Schwierigkeiten im Berufsleben
Rechtsbeistand bei arbeitsrechtlichen Konflikten
Sie haben eine unrechtmäßige Abmahnung oder Kündigung erhalten? Ihre Kollegen oder Vorgesetzten schikanieren Sie am Arbeitsplatz, sodass Ihr Berufsalltag zur Qual wird? Sie sind selbst Arbeitgeber und müssen einen Mitarbeiter entlassen, aber dieser droht Ihnen an, Sie vor Gericht zu verklagen?
In solchen Fällen ist die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein Ihr Ansprechpartner!
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Berufsleben – notfalls auch vor Gericht.
Mandantenstimmen
Was ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Anwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg und anderswo sind juristische Experten in allen Rechtsgebieten, die mit dem Berufsleben zusammenhängen.
Wenn Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg wenden, steht Ihnen somit ein Rechtsexperte zur Seite, der jedes Detail des Rechtsgebiets kennt.
Wann sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg konsultieren?
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist Experte für alle rechtlichen Fragen rund um das Thema „Arbeit“. Er vertritt deshalb sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ebenso berät er Selbstständige und Freiberufler ohne Mitarbeiter, wenn der Mandant in bestimmten Fallkonstellationen rechtlichen Beistand benötigt und die Angelegenheit im engeren Sinne mit seiner Berufsausübung in Verbindung steht.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen beispielhaft einige arbeitsrechtliche Fragestellungen und Sachverhalte, sodass Sie wissen, wann Sie die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein in Nürnberg mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen sollten.
Eine unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber ist der häufigste Grund, aus dem Mandanten einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg beauftragen. Da der Verlust des Arbeitsplatzes eine existenzielle Notlage verursachen kann, ist schnelle Hilfe durch einen juristischen Experten dringend zu empfehlen.
Das Gesetz sieht vor, dass dem Gekündigten eine dreiwöchige Klagefrist zusteht. Juristische Laien wissen oftmals nicht, dass im Einzelfall deutlich kürzere Fristen gelten.
Wenn etwa eine Person die Kündigung ausspricht, die dazu nicht befugt ist, muss der entlassene Mitarbeiter dieser Entscheidung „unverzüglich“ widersprechen. Nach herrschender Meinung hat der Widerspruch innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
Das Paradoxe: Selbst wenn der Fehler beim Arbeitgeber liegt, der die Kündigung über einen unzuständigen Mitarbeiter aussprechen lässt, hat der Gekündigte häufig den Nachteil, nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes, hinzunehmen.
Wenn der Arbeitnehmer die jeweils geltenden Fristen versäumt, ist der Kündigungsausspruch auch dann wirksam, wenn die Kündigungsgründe nicht zutreffend sind.
Die aus Sicht juristischer Laien wenig intuitive Gesetzeslage verdeutlicht beispielhaft, wie wichtig es ist, im Kündigungsfall sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht wie die Rechtsanwälte Groß Härtlein in Nürnberg zu konsultieren.
Wenn Sie uns beauftragen, Ihre Interessen im Fall einer Kündigung wahrzunehmen, prüfen wir die Sachlage und reichen in Absprache mit Ihnen eine Klage beim Arbeitsgericht an. Das Gericht beraumt anschließend einen sogenannten Gütetermin an. Bei diesem Termin erörtern der Arbeitsrichter, der Arbeitgeber mit dessen Rechtsvertretung sowie Sie mit Ihrem Anwalt die Wirksamkeit der Kündigung. Bereits vor dem Gütetermin prüfen wir das Kündigungsschreiben auf Formfehler.
In der Praxis ist es oft sinnvoll, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden und eine Abfindung zu vereinbaren.
Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und Ihrer Leistung angemessene Ausgleichszahlung vom Arbeitgeber zu erhalten.
Rechtliche Hilfe bei Mobbing und Diskriminierung
Aus guten Gründen gelten in Deutschland diverse Gesetze, die die Mitarbeiter von Unternehmen vor Schäden verschiedener Art schützen. Die meisten Firmen halten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit zuverlässig ein und verhüten somit körperliche Verletzungen zum Nachteil der Arbeitnehmer. Dies gilt nicht immer für drohende psychische Schäden: Mobbing und Diskriminierung sind ein weitverbreitetes und oftmals ignoriertes Problem, das die Arbeits- und Lebensqualität der Betroffenen erheblich vermindern kann.
Wenn Ihre Kollegen und/oder Vorgesetzten Sie an Ihrem Arbeitsplatz systematisch erniedrigen, belästigen oder anfeinden, dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Mobbing. Als Betroffener haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung sowie Schadenersatz. Je nach Sachlage ist es möglich, zivil- oder sogar strafrechtliche Schritte gegen die Täter und Tatbeteiligten einzuleiten.
Für Arbeitnehmer ist es ohne anwaltliche Unterstützung häufig schwierig bis unmöglich, mit rechtlichen Mitteln gegen die Kollegen und/oder Vorgesetzten vorzugehen.
Wenn Sie von Mobbing und Diskriminierung betroffen sind, sollten Sie deshalb die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Juristischer Rat für Arbeitgeber vom Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg
Auch Arbeitgeber benötigen oftmals Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihr Unternehmen ordnungsgemäß zu führen und ein angenehmes sowie sicheres Betriebsklima zu schaffen.
Wir beraten die Arbeitgeberseite unter anderem zu folgenden Rechtsgebieten:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Interessen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen
- Tarifverhandlungen
- Fragen zum Betriebsverfassungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Diskriminierungsrecht
DIE ANWALTSKANZLEI GROß HÄRTLEIN IN NÜRNBERG VERHILFT IHNEN ZU IHREM RECHT IM BERUFSLEBEN
Der Beruf nimmt einen großen Teil im Leben der meisten Menschen ein. In vielen Unternehmen fühlen sich Arbeitnehmer wie die sprichwörtlichen Rädchen im Getriebe. Der Versuch, die eigenen Arbeitnehmerrechte durchzusetzen, erscheint den meisten Mandanten wie der Kampf des mythischen Davids gegen Goliath. Umso wichtiger ist es, im Streitfall einen Partner an der Seite zu haben, der kompetent und bedingungslos parteiisch zu Ihren Gunsten ist.
Auch als Arbeitgeber ist es in vielen Situationen empfehlenswert, vor unternehmerischen Entscheidungen anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die geplanten Maßnahmen einzelne Mitarbeiter oder die Belegschaft insgesamt betreffen.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Fragen zu diesem komplexen Rechtsgebiet von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg beantworten!