Anwalt für Erbrecht in Nürnberg
Wir kümmern uns um Ihre Erbschaftsfälle
Rechtsbeistand im Erbfall
Ebenso sind Sie mit juristischen Fragestellungen konfrontiert, wenn Sie Ihr eigenes Testament aufsetzen wollen. Nur ein formell und materiell gültiger „Letzter Wille“ verhindert im Zweifelsfall Konflikte zwischen den Hinterbliebenen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein Rechtsanwälte regelt für Sie alle Erbschaftsangelegenheiten in Nürnberg:
Wir beraten unter anderem Erben und Erblasser, gestalten Erbverträge, setzen Pflichtteilsansprüche durch und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht.
Rechtsanwältin:
JEANETTE GROß
Mandantenstimmen
Unsere Sachgebiete
Beratung und Vertretung von Erben und Erblassern
Wir beraten unsere Mandanten zu den oft komplexen Fragen der Erbfolge. Die rechtlichen Regelungen sind insbesondere dann von Bedeutung, wenn ein Erblasser kein Testament hinterlassen hat.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welche Personen welchen Anteil an der Erbmasse erhalten.
Zu berücksichtigen sind Aspekte wie Vorerben, Enterbungen und Verwandtschaftsverhältnisse. Um auf dieser komplexen Grundlage die richtigen Erbquoten zu ermitteln, sind fundierte Kenntnisse des Erbrechts erforderlich. Des Weiteren beraten wir Sie, wenn Sie planen, Ihr eigenes Testament aufzusetzen.

Die Praxis zeigt, dass ein von juristischen Laien verfasster „Letzter Wille“ oftmals inhaltliche und formelle Fehler enthält, die im Erbfall zu Konflikten zwischen den Hinterbliebenen führen können. Ein Anwalt für Erbrecht in Nürnberg stellt sicher, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und die entscheidenden Fragen zu Ihrem Erbe verbindlich regelt.
Im Streitfall setzen wir Ihre Erbansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Wir prüfen die vorliegende Rechtslage, um in Zusammenarbeit mit Ihnen eine effektive Strategie zu erarbeiten.
Gerichtliche Vertretung
Sofern es notwendig ist, vertreten wir Sie in einem – gegebenenfalls mehrinstanzlichen – gerichtlichen Verfahren. Erbschaftsstreitigkeiten sind häufig komplex und emotional, da die Beteiligten in der Regel familiäre Beziehungen zueinander haben.
Uns ist es deshalb nicht nur wichtig, die rechtlichen und finanziellen Interessen unserer Mandanten durchzusetzen, sondern auch innerfamiliäre Konflikte zu schlichten, soweit dies möglich und gewünscht ist.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts sind wir uns der Tatsache bewusst, dass gerichtliche Verfahren die familiären Bindungen nachhaltig schädigen können.
Deshalb versuchen wir, mit den anderen Parteien außergerichtliche Klärungen in Ihrem Sinne herbeizuführen, bevor wir ein ordentliches Gerichtsverfahren anstreben. Diese Vorgehensweise hat sich auch mit Hinblick auf die erheblichen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens bewährt.
Sollte der Gang vor Gericht unausweichlich sein, beurteilen wir zuvor Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln anschließend eine entsprechende Prozessstrategie. Sofern das erstinstanzliche Urteil Ihren Vorstellungen nicht entspricht, legen wir auf Wunsch die Rechtsmittel der Berufung oder Revision für Sie ein. Vor diesem Schritt beraten wir Sie abermals, um Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten und unnötige Kosten zu Ihrem Nachteil zu vermeiden.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und vertreten Sie mit unsererfundierten Fachkompetenz gegenüber den anderen Erben sowie Gerichten undFinanzbehörden.
Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet sind wir uns derbesonderen Emotionalität von Erbschaftssachen bewusst. Deshalb vertrauen wirnicht allein auf unsere juristische Expertise, sondern auch auf Fingerspitzengefühl und zwischenmenschliche Kommunikation.
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Erbangelegenheit.