Anwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg
recht in Nürnberg
Die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein steht Ihnen zur Seite
Rechtsbeistand im Verkehrsrecht
Wir kämpfen für Ihr Recht! Die Rechtsanwaltskanzlei Groß Härtlein ist Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Nürnberg und berät Sie in allen juristischen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr.
Ihre Rechtsanwälte
JEANETTE GROß & BRIAN HÄRTLEIN
Mandantenstimmen
Entgegen der weitverbreiteten Meinung umfasst das Verkehrsrecht nicht nur juristische Fragestellungen rund um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr.
Zu den Tätigkeitsfeldern eines Verkehrsrechtsanwalts zählen die folgenden Sachgebiete:
- Verkehrszivilrecht und Versicherungsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Nachfolgend stellen wir Ihnen die einzelnen Rechtsgebiete vor, damit Sie wissen, in welchen Fällen Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen können.
Unsere Sachgebiete
Verkehrszivilrecht und Verkehrsversicherungsrecht
Das Verkehrszivilrecht befasst sich vorrangig mit den Rechtsfolgen von Unfällen und anderen verkehrsbedingten Schadensereignissen, soweit die rechtlichen Aspekte die Beziehungen der Beteiligten untereinander betreffen. Eines der zentralen Themenfelder dieses Rechtsgebiets sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Wenden Sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei, wenn Ihnen aufgrund eines Verkehrsunfalls ein Schaden entstanden ist. Wir machen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.
Des Weiteren umfasst das Verkehrszivilrecht versicherungsrechtliche Fragen. Weigert sich Ihre Versicherung beispielsweise, einen Schaden zu regulieren, dann helfen wir Ihnen, Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr gegen Sie ermittelt, sollten Sie dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht damit beauftragen, Ihre Interessen wahrzunehmen. Eine Verurteilung ist mit empfindlichen Rechtsfolgen verbunden. Zu den möglichen Folgen zählen Geldstrafen, ein langfristiger Führerscheinentzug sowie – in gravierenden Fällen – Freiheitsstrafen.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht geraten nicht nur rücksichtslose Verkehrsrowdys ins Visier der Staatsanwaltschaften. Vielmehr finden sich regelmäßig unbescholtene Bürger auf der Anklagebank wieder, die nicht wussten, dass es sich bei einer bestimmten Verhaltensweise im Straßenverkehr aus juristischer Sicht um eine Straftat handelt. Zu nennen sind vor allem Verstöße gegen das Abstandsgebot, die im Einzelfall den Tatbestand der Nötigung erfüllen können.
Aufgrund der drohenden Rechtsfolgen sollten Sie unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen, sobald Sie erfahren, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr gegen Sie ermittelt. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den gegen Sie erhobenen Anschuldigungen einlassen!
Sehen Sie sich dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ausgesetzt, droht zumeist ein Bußgeld. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich für Sie, einen Fachanwalt zu konsultieren, insbesondere dann, wenn Sie aufgrund der Schwere des Verstoßes mit einer hohen Strafzahlung rechnen müssen.
RECHTSANWALTSKANZLEI GROß HÄRTLEIN IN NÜRNBERG: WIR VERHELFEN IHNEN ZU IHREM RECHT IM STRAßENVERKEHR
RECHTSANWALTS-KANZLEI GROß HÄRTLEIN IN NÜRNBERG: WIR VERHELFEN IHNEN ZU IHREM RECHT IM STRAßENVERKEHR
Auch erfahrene Kraftfahrer benötigen professionelle Unterstützung, wenn sie ihre Rechte im Straßenverkehr durchsetzen oder verteidigen wollen.

Ganz gleich, ob Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen oder abwehren möchten, Ihnen ein Bußgeld, Fahrverbot oder sogar eine strafrechtliche Sanktion droht: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Nürnberg ist Ihr Experte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und setzt sich für Ihre Rechte ein.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und erörtern mit Ihnen das optimale Vorgehen.
Machen Sie besonders dann von Ihrem Recht auf anwaltliche Vertretung Gebrauch, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Ihnen eine Straftat vorwirft, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängt.
Ihre Rechtsanwälte
JEANETTE GROß & BRIAN HÄRTLEIN