Erbschaftssteuer Kinder: Alles über Freibeträge, Steuersätze und clevere Sparstrategien

Die Erbschaftssteuer sorgt oft für Stirnrunzeln. Besonders Eltern, die ihr Vermögen an ihre Kinder weitergeben möchten, fragen sich: „Wie hoch ist die Belastung wirklich?" Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!

Die wichtigsten Informationen zur Erbschaftssteuer für Kinder
  • Freibetrag: Kinder können bis zu 400.000 € steuerfrei erben.
  • Steuersätze: Je nach Erbwert liegen die Steuersätze zwischen 7% und 30%.
  • Schenkungen: Alle zehn Jahre können Eltern bis zum Freibetrag steuerfrei schenken, um Steuern zu sparen.
  • Immobilien: Selbst genutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.
  • Nachlassplanung: Eine durchdachte Planung minimiert die Steuerlast und schützt das Familienvermögen.

Was ist eine Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögen erhoben, das durch Erbschaft übertragen wird. Für Kinder gibt es dabei besondere Regelungen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden. Ziel der Steuer ist es, die Übertragung größerer Vermögen gerecht zu gestalten – doch die Details erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Wie funktioniert die Erbschaftssteuer für Kinder?

Die Erbschaftssteuer für Kinder ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuerrechts und regelt, wie Vermögen von Eltern auf Kinder übertragen wird. Dabei genießen Kinder besondere steuerliche Vorteile durch hohe Freibeträge und vergleichsweise niedrige Steuersätze. Doch wie genau läuft das ab?

Der Freibetrag für Kinder

Kinder profitieren bei der Erbschaftssteuer von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 €, was bedeutet, dass Vermögen bis zu dieser Grenze komplett steuerfrei vererbt werden kann. Dieser Freibetrag gilt pro Elternteil, sodass Eltern zusammen insgesamt bis zu 800.000 € an ein Kind steuerfrei übertragen können.

Ein Beispiel: Angenommen, die Eltern besitzen ein gemeinsames Vermögen von 1.000.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 800.000 € (400.000 € pro Elternteil) bleiben nur 200.000 € steuerpflichtig. Der hohe Freibetrag sorgt dafür, dass in vielen Fällen überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt – besonders dann, wenn das vererbte Vermögen aus einem durchschnittlich großen Familienhaus oder einem Sparguthaben besteht. So bleibt das Familienvermögen “geschützt” und Kinder profitieren von einer steuerlich entlasteten Nachfolge.

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Wie wird das überschüssige Vermögen versteuert?

Sobald das geerbte Vermögen den Freibetrag von 400.000 € übersteigt, greift ein gestaffelter Steuertarif. Dieser richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Vermögens und ist für Kinder (als Erben der Steuerklasse I) vergleichsweise moderat:

  • 7% Steuer: für Beträge bis 75.000 € über dem Freibetrag.
  • 11% Steuer: für Beträge bis 300.000 € über dem Freibetrag.
  • 15% Steuer: für Beträge bis 600.000 € über dem Freibetrag.
  • 20%-30% Steuer: für größere Erbschaften.

Die Staffelung sorgt dafür, dass kleinere Überschreitungen des Freibetrags verhältnismäßig niedrig besteuert werden, während größere Erbschaften höhere Steuersätze zahlen müssen.

Ein konkretes Rechenbeispiel
Angenommen, ein Kind erbt ein Vermögen von 600.000 € von einem Elternteil. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

  1. Freibetrag abziehen:
    • Geerbtes Vermögen: 600.000 €
    • Freibetrag: 400.000 €
    • Versteuerbares Vermögen: 200.000 €
  2. Staffelung anwenden:
    • Die ersten 75.000 € werden mit 7% besteuert:
      • 75.000 € x 7% = 5.250 €
    • Die verbleibenden 125.000 € werden mit 11% besteuert:
      • 125.000 € x 11% = 13.750 €
  3. Gesamte Steuerlast:
    • 5.250 € + 13.750 € = 19.000 € Erbschaftssteuer

Das Kind behält somit netto 581.000 € von den ursprünglich geerbten 600.000 €.

Welche Vermögenswerte fallen unter die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer bezieht sich auf alle Vermögenswerte, die ein Erblasser hinterlässt. Dazu gehören Bargeld, Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke, Wertpapiere wie Aktien oder Fonds sowie Sachwerte, beispielsweise Kunst, Schmuck oder Antiquitäten. Auch Unternehmensbeteiligungen fallen unter die Erbschaftssteuer und müssen entsprechend bewertet werden. Besonders bei Immobilien ist es wichtig zu wissen, dass der steuerliche Wert oft nicht dem tatsächlichen Marktwert entspricht. Stattdessen wird der Wert in der Regel durch ein festgelegtes Bewertungsverfahren ermittelt, etwa anhand des Bodenrichtwerts oder durch das Sachwertverfahren. Diese Methoden sorgen für eine standardisierte und rechtlich nachvollziehbare Festlegung des Steuerwerts.

Wie profitieren Kinder von der Steuerklasse I?

Kinder gehören zur Steuerklasse I, die die günstigsten Freibeträge und Steuersätze bietet. Andere Erben wie Geschwister oder Nichten und Neffen fallen in niedrigere Steuerklassen mit höheren Steuersätzen und niedrigeren Freibeträgen.

Beispiel: Während Kinder 400.000 € steuerfrei erben können, liegt der Freibetrag für Geschwister nur bei 20.000 €.

Tabelle: Steuersätze und Freibeträge im Überblick

ErbenFreibetragSteuersätze (je nach Höhe des Erbes)
Kinder (direkt)400.000 €7% - 30%
Enkelkinder200.000 €7% - 30%
Ehepartner oder Partner500.000 €7% - 30%
Geschwister20.000 €15% - 50%
Nicht verwandte Personen20.000 €30% - 50%

Steuersparstrategien erklärt

Die Erbschaftssteuer lässt sich durch vorausschauende Planung und clevere Nutzung der gesetzlichen Regelungen erheblich reduzieren. Mit diesen Strategien können Eltern sicherstellen, dass ihr Vermögen möglichst ungeschmälert an die nächste Generation weitergegeben wird:

Schenkung statt Erbschaft

Eine der effektivsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen, ist die frühzeitige Übertragung von Vermögen in Form von Schenkungen. Der Gesetzgeber erlaubt es, dass Eltern ihrem Kind bis zu 400.000 € alle zehn Jahre steuerfrei schenken können. Da der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert wird, können größere Vermögen in mehreren Schritten steuerfrei übertragen werden.

Immobilien clever nutzen

Immobilien bieten eine besondere Chance zur Steuerersparnis, vor allem wenn sie selbst genutzt werden. Das Gesetz erlaubt es, dass eine Immobilie, die der Erblasser zu Lebzeiten selbst bewohnt hat und die nach dem Erbfall von dem Kind weiter genutzt wird, steuerfrei vererbt werden kann.

Um diese Regelung zu nutzen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie darf nicht größer als 200 Quadratmeter Wohnfläche sein.
  • Das Kind muss die Immobilie nach der Erbschaft mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.

Diese Regelung schützt besonders Familienhäuser vor einer steuerlichen Belastung und verhindert, dass Kinder gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, um die Steuer zu begleichen.

Warum ist ein Testament wichtig?

Ohne ein Testament wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Diese Standardregelung berücksichtigt jedoch nicht immer individuelle Bedürfnisse oder steuerliche Vorteile. Mit einem Testament können Vermögenswerte so verteilt werden, dass sie steuerlich optimal genutzt werden – etwa durch die Aufteilung auf mehrere Erben, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.

Tipp: Ein Testament sollte stets in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt oder Notar erstellt werden, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ergänzend kann ein Steuerberater helfen, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Verteilung zu analysieren und zu optimieren.

Was passiert ohne Nachlassplanung?

Ohne sorgfältige Planung kann die Erbschaftssteuer zur finanziellen Belastung werden. Besonders bei Immobilien könnte das bedeuten, dass Erben die Immobilie verkaufen müssen, um die Steuer zu zahlen.

Mit professioneller Beratung Steuern sparen

Warum allein durch den Steuerdschungel irren, wenn Profis den Weg ebnen können? Steuerberater, Rechtsanwälte und Nachlassplaner sind die perfekten Verbündeten, wenn es darum geht, die Erbschaftssteuer zu bändigen. Sie kennen die Feinheiten des Steuerrechts wie ihre Westentasche und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die steuerlich, rechtlich und familiär sinnvoll sind.

Mit ihrer Hilfe lassen sich Freibeträge maximal ausschöpfen, Schenkungen geschickt timen und knifflige Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile korrekt bewerten. Noch besser: Sie entlarven Stolperfallen, bevor Sie überhaupt ins Straucheln geraten, und helfen dabei, kostspielige Steuerfehler zu vermeiden. Besonders bei großen Vermögen oder komplizierten Nachlässen zahlt sich die Investition in eine professionelle Beratung oft doppelt und dreifach aus – für Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.