- Anwaltspflicht: Ohne anwaltliche Vertretung können Sie weder einen Scheidungsantrag stellen noch Folgesachen beantragen.
- Trennungsjahr bleibt Pflicht: Auch eine streitige Scheidung setzt mindestens ein Jahr getrenntes Leben voraus (Ausnahme: Härtefälle).
- Kosten wachsen mit jedem Streitpunkt: Jeder zusätzliche Antrag erhöht den Verfahrenswert – und damit Gerichts‑ und Anwaltsgebühren.
- Dauer 12 bis 36 Monate üblich: Sachverständigengutachten oder Beweisaufnahmen verlängern das Verfahren erheblich.
- Mediation spart Zeit und Geld: Ein Vergleich kann einzelne Streitpunkte aus dem Gerichtsverfahren herauslösen und Gebühren reduzieren.
Das unterscheidet die streitige von der einvernehmlichen Scheidung
Von einer streitigen Scheidung spricht man, sobald ein Ehegatte dem Scheidungsantrag widerspricht oder über mindestens eine Scheidungsfolge – etwa Unterhalt, Zugewinn oder Umgang – keine Einigung möglich ist. Während bei der einvernehmlichen Variante lediglich der Versorgungsausgleich gerichtlich geprüft wird, müssen in einem streitigen Verfahren alle Konfliktthemen vor Gericht verhandelt werden. Reichen die Partner nach drei Jahren Trennung noch immer keine gemeinsame Lösung ein, kann das Gericht die Ehe auch ohne Zustimmung des anderen Teils scheiden, weil das Scheitern der Ehe dann unwiderlegbar vermutet wird.

Gesetzlicher Rahmen – die wichtigsten Paragraphen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1564 ff. regeln die Scheidungsvoraussetzungen, §§ 1361, 1569 ff. den Trennungs‑ und nachehelichen Unterhalt.
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG): §§ 111 ff. beschreiben das Scheidungsverfahren, den Versorgungsausgleich und Folgesachen.
- Versorgungsausgleichsgesetz: Liefert Berechnungs‑ und Ausgleichsregeln für Rentenanwartschaften.
- Düsseldorfer Tabelle: Dient Gerichten und Anwälten als Leitlinie für die Unterhaltsbemessung.
Wichtig: Alle Anträge zu Folgesachen – Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Hausrat – können und sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden. So vermeiden Sie parallele Verfahren, die sonst zusätzliche Gebühren verursachen.
Typischer Ablauf einer streitigen Scheidung
Schritt | Inhalt | Tipps |
---|---|---|
Scheidungsantrag | Anwältin oder Anwalt reicht beim Familiengericht ein; Zustellung an den Ehepartner. | Sammeln Sie Nachweise für das Trennungsjahr (Mietvertrag, Ummeldung, Kontoauszüge). |
Stellungnahme der Gegenseite | Frist meist 2–4 Wochen; Zustimmung, Teil oder Vollablehnung möglich. | Reagieren Sie zügig über Ihre Vertretung, um Versäumnisse zu vermeiden. |
Schriftsatzwechsel | Parteien legen Sach und Rechtsvortrag samt Beweisen vor (Belege, Gutachten). | Offenlegen statt verschweigen – unwahre Angaben können Bußgelder nach sich ziehen. |
Versorgungsausgleich | Rentenversicherungsträger ermitteln Anwartschaften; Bearbeitung 4–8 Monate. | Prüfen Sie die Rentenkonten und beantragen Sie Korrekturen bei Fehlern. |
Mündliche Verhandlung | Persönliches Erscheinen beider Partner ist grundsätzlich Pflicht. | Bereiten Sie Kernforderungen vor, stimmen Sie sich eng mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt ab. |
Beschluss & Rechtskraft | Gericht entscheidet über Scheidung und anhängige Folgesachen; Beschluss wird nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig. | Lassen Sie prüfen, ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. |
Good to know: Vergleiche können jederzeit geschlossen und vom Gericht protokolliert werden. Jeder Vergleich verkürzt das Verfahren und senkt Kosten.

Ob Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerechtsfragen oder die Gestaltung eines Ehevertrags – bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen und Vorsorgeregelungen brauchen Sie einen erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Brian Härtlein steht Ihnen mit fundierter Fachkenntnis und persönlichem Einsatz zur Seite.
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Die großen Streitpunkte
Unterhalt
Gerichte differenzieren zunächst zwischen Trennungs‑ und nachehelichem Unterhalt. Während des Getrenntlebens – also bis zur Rechtskraft der Scheidung – orientiert sich der Trennungsunterhalt an den ehelichen Lebensverhältnissen; maßgeblich sind also das gemeinsame Einkommen sowie der bisherige Lebensstandard. Nach der Scheidung kommt nachehelicher Unterhalt nur noch in Betracht, wenn einer der Ehegatten wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeit nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann. Damit das Gericht den Bedarf schnell und zutreffend ermitteln kann, empfiehlt es sich, eine detaillierte Haushalts‑ und Bedarfsliste einzureichen. Je präziser Sie Kosten für Wohnung, Versicherungen, Kinderbetreuung oder berufsbedingte Aufwendungen belegen, desto geringer ist das Risiko von Schätzungen zu Ihren Ungunsten.
Zugewinnausgleich
Der maßgebliche Stichtag für die Vermögensbewertung ist der Moment, in dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird. Zu diesem Zeitpunkt ermittelt das Gericht das Anfangs‑ und Endvermögen beider Ehegatten. Hat einer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut als der andere, muss er die Hälfte der Differenz abführen. Die Pflicht trifft den finanziell stärkeren Teil unabhängig davon, wer die Vermögenszuwächse erwirtschaftet hat – sie rührt allein aus dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daher lohnt es sich, Kontobelege, Depotauszüge oder Immobiliengutachten frühzeitig zusammenzustellen, um den eigenen Zugewinn transparent zu dokumentieren und den des Partners plausibel hinterfragen zu können.
Sorgerecht und Umgang
Grundsätzlich bleibt das Sorgerecht nach einer Trennung gemeinschaftlich bestehen. Eine alleinige Sorge spricht das Familiengericht nur dann aus, wenn die Eltern partout nicht kooperieren können oder eine Kindeswohlgefährdung droht. Bei der Ausgestaltung des Umgangs steht ebenfalls das Kindeswohl im Mittelpunkt. Gerichte bevorzugen Modelle, die den Alltag der Kinder stabil halten; deshalb fließen Schulwege, Freizeitstrukturen und das Alter der Kinder ein. Jugendliche werden häufig angehört, damit ihre Wünsche Berücksichtigung finden. Je konkreter Ihr Umgangsvorschlag (Ferien‑, Feiertags‑ und Wechselrhythmen) ausfällt, desto eher überzeugt er das Gericht.
Immobilie und Hausrat
Gehört den Ehegatten gemeinsam eine Immobilie, prüft das Gericht zuerst, ob einer den anderen auszahlen kann. Scheitert dieser Ansatz, ordnet es regelmäßig die Teilungsversteigerung an, um den Erlös anschließend aufzuteilen. Beim Hausrat zählen nur objektive Werte: Möbel, Fahrzeuge oder Kunstwerke werden anhand ihres aktuellen Marktpreises veranschlagt; rein emotionale Bindungen bleiben unberücksichtigt. Wer einzelne Stücke behalten möchte, sollte frühzeitig einen realistischen Vorschlag zu Wertausgleich oder Ersatzbeschaffung unterbreiten – das beschleunigt die Einigung und vermindert zusätzliche Gutachterkosten.

Kosten und Dauer – mit welchen Summen müssen Sie rechnen?
Die Gesamtkosten einer streitigen Scheidung setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die alle am sogenannten Verfahrenswert hängen. Diesen legt das Familiengericht zunächst für den reinen Scheidungsantrag fest; er entspricht in der Regel dem Dreifachen Ihres gemeinsamen Netto‑Monatseinkommens. Auf dieser Grundlage kalkuliert das Gericht nicht nur seine eigenen Gebühren, sondern auch die anwaltlichen Honorare.
Kommen Folgesachen hinzu – etwa Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht oder Hausrat – erhöht sich der Verfahrenswert um gesonderte Beträge:
- Zugewinnausgleich: Maßgeblich ist der konkret geltend gemachte Ausgleichsbetrag (fordern Sie beispielsweise 40.000 €, fließen genau diese 40.000 € in den Verfahrenswert ein).
- Unterhalt: Das Gericht setzt den Zwölfmonatsbetrag der streitigen Unterhaltsforderung an.
Jeder zusätzliche Antrag lässt die finanzielle Gesamtbelastung also weiter anwachsen.
Aus dem – eventuell bereits deutlich höheren – Gesamtverfahrenswert ergeben sich anschließend die Gerichtsgebühren, die je nach Wertstufe typischerweise rund zwei bis drei Prozent dieser Summe ausmachen. Auf Antrag können Sie diese Kosten in Raten zahlen. Parallel dazu fallen Anwaltsgebühren an, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten: Üblich ist eine 1,3‑Verfahrensgebühr für die schriftliche Tätigkeit plus eine 1,2‑Terminsgebühr für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung; Auslagen und Umsatzsteuer kommen hinzu. Da im Scheidungsverfahren jeder Ehegatte durch eine eigene anwaltliche Vertretung erscheinen muss, entstehen die Gebühren auf beiden Seiten.
Wer die Kosten nicht aus eigener Tasche finanzieren kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Das Gericht prüft dabei Einkommen und Vermögen; je nach Leistungsfähigkeit können die Gerichtskosten ganz erlassen oder in bis zu 48 Monatsraten erstattet werden.
Rechnet man alle Posten zusammen, liegen die durchschnittlichen Gesamtkosten einer streitigen Scheidung meist zwischen 3.000 und 10.000 Euro pro Partei. Verfahren, die Sachverständigengutachten erfordern – etwa zur Bewertung einer Immobilie – oder in denen sehr viele Folgesachen anhängig sind, können jedoch deutlich teurer werden.
Neben dem Geld sollten Sie den Zeitfaktor nicht unterschätzen: Eine einvernehmliche Scheidung ist oft in sechs Monaten abgeschlossen, während ein streitiges Verfahren – abhängig von Zahl der Streitpunkte, Beweisaufnahmen und Gutachten – ein bis drei Jahre dauern kann.

Zehn Tipps, um das Verfahren zu entschärfen
- Dokumentieren Sie die Trennung lückenlos (eigene Konten, separate Versicherung, neue Meldeadresse).
- Setzen Sie Prioritäten: Konzentrieren Sie Budget und Energie auf die wichtigsten Streitpunkte.
- Nutzen Sie Mediation parallel zum Prozess: Jeder Vergleich spart Gebühren und Nerven.
- Bleiben Sie erreichbar und fristgerecht: Verzögerungen erhöhen die Kosten.
- Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe frühzeitig: So vermeiden Sie Honorar‑Rückstände.
- Offenheit statt Verheimlichung: Verdeckte Vermögenswerte können ein Strafverfahren auslösen.
- Steuerliche Folgen bedenken: Unterhalt und Zugewinnausgleich beeinflussen Ihre Steuerlast.
- Praktikable Kinderbetreuung vorlegen: Ein konkreter Umgangsplan überzeugt das Gericht.
- Zeitpuffer einplanen: Gutachten dauern in der Praxis länger als gedacht.
- Mentale Gesundheit schützen: Coaching oder Therapie hilft, rationale Entscheidungen zu treffen.
Wir halten fest
Eine streitige Scheidung ist ein komplexes “Projekt”, das Ihre wirtschaftliche Zukunft und die Ihrer Kinder formt. Wer sich sorgfältig vorbereitet, realistische Erwartungen hat und professionell kommuniziert, kann Zeit, Geld und Nerven sparen. Scheuen Sie sich nicht, Expertinnen und Experten – Fachanwälte, Mediatoren, Steuerberater – frühzeitig einzubinden. Je klarer Ihre Strategie, desto schneller erreichen Sie das Ziel: einen gerichtlichen Beschluss, der Ihre Interessen schützt und den Weg in einen neuen Lebensabschnitt ebnet.