Mord – Ein Blick auf die schwerste Straftat des Strafrechts

Die berühmte Formulierung „Du sollst nicht töten" aus dem Alten Testament ist eines der ältesten bekannten Gesetze und zeigt, wie tief verwurzelt das Verbot des Tötens in der menschlichen Kultur ist. Mord ist ein Begriff, der uns als Gesellschaft seit jeher erschüttert. Die Idee, dass ein Mensch einem anderen das Leben nimmt, führt nicht nur zu Entsetzen, sondern auch zu vielen rechtlichen, moralischen und gesellschaftlichen Fragen. Doch was genau unterscheidet Mord von anderen Tötungsdelikten und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Tat als Mord klassifiziert wird?

Was ist Mord?

Im deutschen Strafrecht ist Mord ein besonders schweres Tötungsdelikt, das in § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt wird. Die Tat wird nicht nur durch das bloße Töten eines Menschen definiert, sondern durch bestimmte, besonders verwerfliche Motive und Umstände. Anders als der Totschlag, der “nur” eine vorsätzliche Tötung ist, verlangt Mord das Vorliegen bestimmter, sogenannter Mordmerkmale.

Die Mordmerkmale:

Ein zentraler Unterschied zwischen Mord und anderen Tötungsdelikten sind die sogenannten Mordmerkmale, die den Mord aus der „einfachen“ Tötung herausheben. Diese Merkmale werden in drei Gruppen unterteilt:

  1. Niedrige Beweggründe: Dazu zählen Motive, die besonders verachtenswert und ethisch nicht nachvollziehbar sind, wie Habgier, Rache oder Lust am Töten.
  2. Heimtücke: Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt, um es zu töten. Das Opfer wird also in eine Lage versetzt, in der es keinen Angriff erwartet und sich nicht verteidigen kann.
  3. Grausamkeit und besondere Gefährlichkeit: Wer das Opfer besonders brutal behandelt oder die Tat so ausführt, dass sie eine allgemeine Gefahr für andere Menschen darstellt (z. B. ein Terroranschlag), begeht einen Mord.

Vergleich der Tötungsdelikte im deutschen Strafrecht

DeliktStrafgesetzbuch (StGB)MerkmaleStrafmaß
Mord§ 211
  • Vorsätzliche Tötung eines Menschen
  • Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe (z. B. Habgier), Heimtücke, Grausamkeit oder besondere Gefährlichkeit
Lebenslange Freiheitsstrafe
Totschlag§ 212
  • Vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne Vorliegen von Mordmerkmalen
Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren
Fahrlässige Tötung§ 222
  • Tötung eines Menschen durch fahrlässiges Verhalten (keine Absicht)
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Körperverletzung mit Todesfolge§ 227
  • Tötung eines Menschen durch eine vorsätzliche Körperverletzung
Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
Tötung auf Verlangen§ 216
  • Tötung eines Menschen auf dessen ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen (z. B. Sterbehilfe)
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung§ 129
  • Tötung im Rahmen einer organisierten Gruppe oder Vereinigung, die systematisch Verbrechen plant
Freiheitsstrafe je nach Einzelfall (höhere Strafe für Mord innerhalb solcher Gruppen)

Welche Strafe sieht das Gesetz für Mord vor?

Die Strafen für Mord sind in Deutschland besonders hart. Wer nach § 211 StGB eines Mordes schuldig gesprochen wird, muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Anders als bei anderen Straftaten kennt das deutsche Recht hier keine Mindest- oder Höchststrafen – lebenslang bedeutet in der Regel, dass der Verurteilte mindestens 15 Jahre im Gefängnis verbringen muss, bevor er überhaupt die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung bekommt. Doch selbst danach kann die Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn die Person weiterhin als gefährlich eingestuft wird.

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Notwehr oder Mord?

Das Thema Mord wirft immer wieder schwierige rechtliche Fragen auf, vor allem wenn es um Selbstverteidigung geht. Was passiert, wenn jemand in einer Situation der Notwehr tötet? Ist das dann auch Mord?

Das deutsche Recht schützt das Recht auf Selbstverteidigung sehr stark. Wer in einer Notwehrsituation handelt und dabei einen Angreifer tötet, ist in der Regel straflos. Notwehr liegt vor, wenn eine Person sich oder andere vor einem rechtswidrigen Angriff schützt. Dabei muss die Abwehr jedoch verhältnismäßig sein. Überschreitet der Verteidiger diese Grenze, etwa indem er den Angreifer tötet, obwohl eine weniger schwerwiegende Maßnahme möglich gewesen wäre, kann eine sogenannte „Notwehrüberschreitung” vorliegen. Hierbei wird jedoch oft milder geurteilt, da sich der Täter in einer extremen Bedrohungssituation befand.

Die Bedeutung des Rechtsanwalts in Mordprozessen

In Mordprozessen kommt der Arbeit des Rechtsanwalts eine immense Bedeutung zu. Anwälte vertreten dabei nicht nur die Interessen des Angeklagten oder der Anklage, sondern agieren als unmittelbare Schnittstelle zwischen dem Rechtssystem und den Beteiligten. Besonders in Mordfällen, die oft unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit stehen, ist die Aufgabe des Strafverteidigers nicht zu unterschätzen. Er sorgt dafür, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben und alle rechtlichen Aspekte der Tat gründlich geprüft werden.

Ein erfahrener Anwalt wird in der Lage sein, die rechtlichen Feinheiten des Falls zu analysieren, die Beweise zu prüfen und sicherzustellen, dass der Angeklagte einen fairen Prozess erhält. Gleichzeitig haben Opferangehörige oft die Möglichkeit, sich durch einen Nebenkläger-Anwalt im Prozess vertreten zu lassen, was ihnen die Möglichkeit gibt, aktiv am Verfahren teilzunehmen und ihre Stimme zu erheben.

Die psychologischen Hintergründe und die Schuldfähigkeit beim Mord

Mord ist nicht nur ein schweres Verbrechen, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die psychologische Bewertung der Täter. Im Strafprozess spielt die Frage der Schuldfähigkeit eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, ob der Täter in der Lage war, die Tragweite seines Handelns zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Besonders bei Mordfällen ist die Prüfung der Schuldfähigkeit eminent, um festzustellen, ob psychische Erkrankungen oder außergewöhnliche seelische Zustände die Verantwortlichkeit des Täters einschränken oder sogar aufheben.

Um dies zu beurteilen, werden regelmäßig Gutachten von forensischen Psychiatern oder Psychologen erstellt. Diese untersuchen, ob der Täter unter einer schweren psychischen Störung, wie Schizophrenie oder einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung, leidet. Auch affektive Zustände, wie eine extreme emotionale Aufwallung oder depressive Episoden, müssen genau geprüft werden. Ein typisches Beispiel wäre ein Täter, der in einer akuten psychotischen Phase handelt und dabei den Bezug zur Realität verliert. Hier stellt sich die Frage, ob er überhaupt in der Lage war, die Unrechtmäßigkeit seiner Tat zu erkennen.

Laut § 20 StGB ist eine Person dann schuldunfähig, wenn sie aufgrund einer krankhaften seelischen Störung, tiefgreifender Bewusstseinsstörungen oder einer schweren seelischen Abartigkeit nicht in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. In solchen Fällen könnte der Täter entweder als vermindert schuldfähig nach § 21 StGB oder sogar als völlig schuldunfähig gelten. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß haben, da schuldunfähige Täter häufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, anstatt eine reguläre Freiheitsstrafe zu verbüßen.

Die Frage der Schuldfähigkeit ist auch in Fällen von sogenannten “niedrigen Beweggründen” relevant. Häufig wird untersucht, ob solche Motive aus einer pathologischen Persönlichkeitsstruktur oder aus einer unkontrollierbaren emotionalen Überreaktion resultieren. Gerade bei besonders grausamen oder irrationalen Taten muss genau geprüft werden, ob der Täter seine Handlungen noch bewusst steuern konnte oder ob psychische Faktoren die Tat maßgeblich beeinflusst haben.

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